Die US-Justiz lässt den Wikileaks-Gründer nicht vom Haken. Beim Berufungsverfahren über das zunächst abgelehnte Auslieferungsbegehren dürfen nun doch alle von den USA geforderten Punkte berücksichtigt werden.
Die US-Justiz lässt den Wikileaks-Gründer nicht vom Haken. Beim Berufungsverfahren über das zunächst abgelehnte Auslieferungsbegehren dürfen nun doch alle von den USA geforderten Punkte berücksichtigt werden.