Rechnungshof: Social-Media-Aktivitäten der Fraktionen regulieren

Das Geld dürfen sie aber nur für ihre Parlamentsarbeit einsetzen, nicht für Parteizwecke. Wo genau unzulässige Parteiwerbung beginnt, sei aber ungeregelt, so Scheller. Der Rechnungshof-Chef fordert deshalb "handhabbare Ausführungsbestimmungen" sowie die wirksame Ahndung von Verstößen. Bislang gebe es bei den Fraktionsfinanzen "kein wirksames Kontroll- und Sanktionsregime", kritisiert Scheller. Die Fraktionen müssten rechtswidrig verwendete Gelder weder zurückzahlen, noch würden sie sanktioniert. "Sie haben letztlich nichts zu befürchten." Angesichts der rasant zunehmenden Bedeutung sozialer Medien seien "klare und praxistaugliche Vorgaben und Grenzen" im Wahljahr 2021 jedoch "dringend geboten". (dts Nachrichtenagentur)
Foto: Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, über dts Nachrichtenagentur