Regierung einigt sich auf verschärfte Grundsätze für Rüstungsexporte

Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit zwischen Union und SPD auf eine Verschärfung der seit 20 Jahren geltenden politischen Grundsätze für Rüstungsexporte geeinigt. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben) unter Berufung auf Regierungskreise. Kern der Verständigung, die vom Auswärtigen Amt, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Kanzleramt erzielt wurde, ist demnach, dass künftig die Ausfuhr von Kleinwaffen aus deutscher Produktion in Drittstaaten komplett verboten ist.

Das war eine Kernforderung der SPD. Nicht durchsetzen konnten sich CDU und CSU mit dem Wunsch, die Gruppe der NATO-gleichgestellten Staaten zu erweitern. Die neuen Grundsätze für Rüstungsexporte sollen an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Außerdem will die Regierung nach Informationen der Funke-Zeitungen härtere Regeln für den Transfer von Wehrtechnik ins Ausland verankern, damit Rüstungskonzerne nicht Technologien in Drittstaaten ausführen, die von dort später ohne Genehmigung auf andere Märkte weiterverkauft werden. Dazu wird in die Grundsätze ein entsprechender Prüfvorbehalt eingefügt. Rheinmetall hatte entsprechende Produktionsverlagerungen nach Italien und Südafrika vorgenommen, was die Politik alarmiert hatte. Auch drohen Empfängerländern von Rüstungsgütern, die spätere Vor-Ort-Kontrollen aus Deutschland verweigern, Konsequenzen bei künftigen Genehmigungen. So werden in den Grundsätzen erstmals „Post-Shipment-Kontrollen“ erwähnt, die dazu dienen sollen, den Endverbleib deutscher Rüstungsexporte zu kontrollieren. Auf Wunsch der Union wird in die Präambel der politischen Grundsätze eingefügt, dass auf eine Konvergenz in der europäischen Rüstungsindustrie hingearbeitet werde und insbesondere die „internationale Kooperations- und Bündnisfähigkeit“ Deutschlands sichergestellt sein müsse. Frankreich und Großbritannien hatten sich massiv beklagt, dass durch den Exportstopp nach Saudi-Arabien gemeinsame Rüstungsvorhaben durch Berlin gefährdet seien. Die neue Präambel nehme zudem die Grundgedanken des Koalitionsvertrags auf und halte fest, dass die Rüstungsexportpolitik weiter restriktiv gestaltet werde. 2018 erteilte die Regierung Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile im Gesamtwert von rund 39 Millionen Euro. Im Jahr 2017 waren es noch rund 48 Millionen Euro. Die Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer umfassten 2018 einen Wert von rund 400.000 Euro (2017: 15,1 Millionen Euro). Die „politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ stammen aus der Zeit der damaligen rot-grünen Regierung von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne). Das Thema Rüstungsexporte ist zwischen CDU, CSU und SPD seit Beginn der erneuten Koalition hart umkämpft. Im Koalitionsvertrag hatte die SPD eine „Jemen-Klausel“ durchgesetzt, die Waffenlieferungen an im Jemen-Konflikt beteiligte Staaten ausschließen soll. Erst Ende März hatte die Koalition nach dem Mord an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi einen kompletten Lieferstopp nach Saudi-Arabien um sechs Monate bis Ende September verlängert. Auf Wunsch Frankreichs gibt es jedoch Ausnahmen.

Foto: Bundeswehr-Panzer „Marder“, über dts Nachrichtenagentur

 

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