Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen für Läden ohne Personal wie tegut teo-Läden – urteilt der Hessische Verwaltungsgerichtshof


Das hessische Verwaltungsgericht verbietet die Öffnung von digitalen Selbstbedienungs-Supermärkten an Sonn- und Feiertagen. Das Fuldaer Unternehmen Tegut betreibt unter dem Namen „Teo“ in Hessen 28 Selbstbedienungsgeschäfte, die ohne Personal auskommen.

Die Handelskette hofft auf eine Gesetzesänderung durch die neue hessische Landesregierung, denn im CDU-SPD-Koalitionsvertrag heißt es: „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.“

Die teo-Märkte an den Bahnhöfen in Groß-Umstadt und Hanau werden weiter geöffnet bleiben, denn für Bahnhöfe, Flughäfen oder auch Hofläden gelten Ausnahmeregelungen.

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