Kraft und Schwesig wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Die beiden stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Hannelore Kraft und Manuela Schwesig plädieren für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. „Wir müssen den Kinderrechten endlich dort ein Zuhause geben, wo sie hingehören: bei den Grundrechten im Grundgesetz“, schreiben die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesfamilienministerin in einem gemeinsamen Gastbeitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe). „Die Zeit ist reif für die Rechte der Kinder.“

Eine Ergänzung von Artikel 6 der Verfassung, der dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gewidmet ist, gehe „zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien“, betonen die Autorinnen. Für ihr Plädoyer verweisen sie auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund, der die konsequente und vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht, sowie auf Forderungen der Länder an den Bund, zuletzt in einem einstimmigen Beschluss der Justizminister vom November 2016. Kraft und Schwesig beklagen, dass Kinder und Jugendliche bis heute im Grundgesetz nur „eine Nebenrolle“ spielten. Sie müssten aber zu „Hauptpersonen“ werden. Ihr Vorschlag zu einer Neufassung von Artikel 6 sieht unter anderem einen Anspruch jedes Kinds auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung „entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ vor einer staatlichen Entscheidung vor, die seine Rechte betrifft. Eine Grundgesetzänderung sei keine bloße Symbolik. So würde die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht nur den Schutz vor wiederholten Misshandlungen stärken: Sie würde auch helfen, Beschwerden wegen Kinderlärm abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits zu erhöhen.

Foto: Kleinkind auf Spielplatz, über dts Nachrichtenagentur

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