Seehofer will BAMF-Praxis bei Asylanträgen von Syrern nicht ändern

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht derzeit keine veränderte Sicherheitslage in Syrien und will vorerst die Entscheidungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Asylanträgen von Schutzsuchenden aus Syrien nicht ändern. „Wir werden die der Entscheidungspraxis zugrundeliegenden Leitsätze des BAMF bis zur Feststellung neuer Entwicklungen im Herkunftsland Syrien vorerst nicht ändern“, sagte Seehofer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Die Lage in Syrien behalte man „im Blick“ und werde auch „bei der Asylpolitik entsprechend reagieren. Bis dahin gibt es keinen Grund, dass das BAMF die Asylanträge von Menschen aus Syrien anders bewertet“, so der Innenminister weiter.

Mitte März hatte das BAMF die internen Leitsätze zu Syrien geändert und bewertete die Sicherheitslage in Syrien neu. Flüchtlingsorganisationen hatten befürchtet, dass das Bundesamt künftig deutlich stärker Asylsuchende aus Syrien ablehnt, weil laut Bundesamt nicht mehr in allen Regionen Landes ein bewaffneter Konflikt herrsche. Mehrere Wochen hatte das Innenministerium als zuständiges Regierungs-Ressort die internen Leitsätze des BAMF für das Herkunftsland Syrien nun überprüft und sieht keinen Änderungsbedarf bei der Asylpraxis des Bundesamtes. Neben dem persönlichen Gespräch eines Asyl-Entscheiders mit einem Antragsteller und der Prüfung von Ausweisdokumenten sind die BAMF-Leitsätze eine wichtige Grundlage für die Asylentscheidungen durch das Bundesamt. Die Änderungen sollten vor allem Syrer betreffen, die in der Vergangenheit den sogenannten „subsidiären Schutz“ erhalten. Mehrere Wochen wurden etliche dieser Entscheidungen durch das BAMF zurückgestellt, bis die Bundesregierung über die Leitsätze zu Syrien entschieden hatte. Zu den BAMF-Leitsätzen zu Syrien hätte es in den vergangenen Wochen Gespräche zwischen Innenministerium, Auswärtigem Amt und dem Kanzleramt gegeben, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eigene Informationen. Das Auswärtige Amt hatte Ende 2018 einen „Lagebericht“ zur Situation in Syrien vorgelegt und darin auch festgehalten, dass „in keinem Teil Syriens ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen“ bestehe. Eine offizielle Neubewertung des Konflikts in dem Kriegsgebiet gibt es durch das Außenministerium bisher nicht. Nun soll das BAMF wieder über alle Asylanträge aus Syrien entscheiden. Mehr als eine halbe Million Syrer haben hierzulande in den vergangenen Jahren Schutz gesucht, vor allem 2015 und 2016. Aber auch 2018 erteilte das BAMF nach eigenen Angaben 17.411 Menschen aus Syrien diesen „subsidiären Schutz“. Ist ein Antragsteller einer ernsthaften Gefahr wie etwa Kriegshandlungen, Todesstrafe oder Folter in seiner Heimat ausgesetzt, so bekommt die Person vom Bundesamt vorübergehend „subsidiären Schutz“ zugesprochen. Insgesamt entschied das Bundesamt 2018 über 43.875 Anträge von Syrern. 18.245 Antragsteller wurden als verfolgte Flüchtlinge und Asylsuchende anerkannt. 69 Syrer wurden abgelehnt.

Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur

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