Berlin will Asylbewerber nur noch unter Bedingungen nach Ungarn zurückschicken

Die Bundesregierung will Asylsuchende nur noch unter bestimmten Bedingungen nach Ungarn zurückführen: Laut einem Erlass des Bundesinnenministeriums vom 6. April schickt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Schutzsuchende für ein EU-Asylverfahren im Rahmen der Dublin-Regelungen nur dann noch nach Ungarn zurück, sofern die dortigen Behörden die EU-Standards der Unterbringung in jedem Einzelfall garantieren, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Konkret heißt es demnach in dem Erlass des BMI an das BAMF: Bei „Dublin-Übernahmeersuchen an Ungarn möchten wir Sie bis auf Weiteres bitten, von den ungarischen Behörden bei Übernahmeersuchen eine Zusicherung zu erbitten“ – darüber, dass die Flüchtlinge gemäß EU-Richtlinie untergebracht sind und das Verfahren den Regeln der EU-Richtlinie entspricht. „Ohne eine derartige Zusicherung von den ungarischen Behörden soll keine Überstellung erfolgen“, heißt es in dem Erlass.

Gemäß der Dublin-Verordnung der EU muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem er nach seiner Ankunft in Europa zuerst registriert wurde – meist in Griechenland, Italien, Bulgarien oder Ungarn. Somit überstellt Deutschland regelmäßig Flüchtlinge nach Ungarn, weil dort viele Menschen auf ihrer Flucht angekommen waren. Seit Mitte März will die Bundesregierung auch Dublin-Überstellungen nach Griechenland wieder durchführen, die aufgrund der Mängel bei Unterbringung und Asylverfahren seit 2011 ausgesetzt waren. Auch Ungarn war zuletzt immer wieder in die Kritik geraten, da es etwa Flüchtlinge während der gesamten Zeit des Asylverfahrens in Transitlagern an der Grenze zu Serbien internieren will. Die Grünen im Bundestag üben scharfe Kritik daran, Flüchtlinge nach Ungarn zurückzuschicken. „Dublin-Rücküberstellungen nach Ungarn sind ein Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte und müssen daher ausgesetzt werden“, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin Luise Amtsberg den Funke-Zeitungen. Der Bundesregierung sei „ein vermeintliches Funktionieren der Dublin-Verordnung auf Biegen und Brechen“ wichtiger als „das Wohl der Schutzsuchenden“. Auch das Bundesland Schleswig-Holstein äußert Skepsis. „Änderungen in der Asylgesetzgebung Ungarns und Berichte über den Umgang mit Flüchtlingen in Ungarn haben in den letzten Monaten auch bei mir Zweifel geweckt, ob das ungarische Asylsystem noch ausreichend von EU rechtlichen Vorgaben gedeckt ist“, sagte Innenminister Stefan Studt (SPD) den Funke-Zeitungen.

Foto: Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“, über dts Nachrichtenagentur

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