Hartz-IV-Regelsatz steigt 2019 auf 424 Euro monatlich

Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll im kommenden Jahr um acht Euro auf 424 Euro monatlich steigen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben) berichtet. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – etwa dem Ehepartner – in einer Wohnung lebt, erhält demnach künftig 382 Euro monatlich.

Bisher waren es 374 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist eine Erhöhung der Leistung um sechs Euro auf 322 Euro vorgesehen. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres sollen künftig 245 Euro gezahlt werden – fünf Euro mehr als bislang. Für Kinder vom Beginn des siebten Lebensjahres bis zum vollendeten 14. plant das Bundesarbeitsministerium eine Erhöhung der Leistung um sechs Euro auf 302 Euro monatlich. Allein durch die geplante Anhebung der Sätze entstehen laut Verordnungsentwurf jährliche Mehrkosten von 480 Millionen Euro. 460 Millionen entfallen dabei auf den Bund, 20 Millionen Euro auf die Kommunen.

Foto: Jobcenter in Halle, über dts Nachrichtenagentur

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