SPD weist CSU-Vorstoß zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz zurück

Zwischen Union und SPD ist ein Streit über die Zukunft der neuen Vorschriften zum Löschen von Hassbotschaften im Internet (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; NetzDG) entbrannt. Grund ist ein Vorstoß aus der CSU, das Gesetz weitgehend aufzuheben, berichtet das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Wir hatten nun gut drei Wochen Zeit, das NetzDG in der Praxis zu beobachten, und ich stelle fest: Die Meinungsfreiheit gerät zunehmend unter die Räder“, hieß es in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung der parlamentarischen Staatssekretärin und Vorsitzenden des CSU-Arbeitskreises für Netzpolitik (CSUnet), Dorothee Bär.

Das Gesetz schieße nicht nur über das Ziel hinaus. „Es verstößt gegen die Verfassung“, sagte sie. Bär forderte zugleich eine „grundlegende Neuaufstellung“ der Regeln. Die SPD wies die Forderung umgehend zurück. Jeder Partner könne Themen in Koalitionsverhandlungen einbringen. Es werde aber „langsam langweilig“, wenn etwa Bär in der Öffentlichkeit Vorschläge mache, sich aber gar nicht um eine Position ihrer eigenen Fraktion bemühe, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem „Handelsblatt“. „Was wollen denn CDU/CSU? Ich weiß es nicht.“ Bärs Vorstoß kommt auch für den SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner überraschend: „Bisher war in der Union nichts davon zu hören, dass das Gesetz gekippt werden soll“, sagte Fechner dem „Handelsblatt“. Er sehe „keinen Korrekturbedarf, wie die CSU sich das vorstellt“. Bär will die Plattformbetreiber künftig verpflichten, Inhalte zur Anzeige zu bringen, die nach ihren Community-Richtlinien als strafbar gelten. So könne zur alten Löschpraxis zurückgekehrt und sichergestellt werden, dass Straftaten besser verfolgt werden. „Post der Staatsanwaltschaft oder vom Richter hinterlässt bei den Tätern mehr Eindruck als bloß ein gelöschter Tweet“, so Bär. Fechner hält den Vorschlag für wenig praxistauglich. Denn die Community-Standards der Netzwerke hätten sich ja gerade nicht bewährt, wie er sagt. Eine Aufhebung des Gesetzes kommt für den SPD-Politiker deshalb auch nicht infrage. Für Ergänzungen ist er aber offen. „Einen Nachbesserungsbedarf sehe ich für Fälle, in denen Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden“, sagte er. „Hier brauchen wir für die Nutzer einen einklagbaren Wiederherstellungsanspruch.“ Fechner will das in den anstehenden Koalitionsverhandlungen mit der Union vereinbaren.

Foto: Facebook-Nutzer am Computer, über dts Nachrichtenagentur

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