SPD weist CDU-Forderungen nach schärferen Asylgesetzen zurück

Die SPD weist CDU-Forderungen nach schärferen Sicherheits- und Asylgesetzen zurück. „Bevor die CDU weitere Verschärfungen der Gesetze fordert, sollten wir die vielen Dinge umsetzen, die wir in der Koalition bereits vorbereitet haben“, sagte der SPD-Vizevorsitzende Ralf Stegner der „Welt“. „Mir ist unverständlich, dass immer noch vieles nicht umgesetzt wird. Und das liegt nicht an der SPD.“

Als Beispiel nannte Stegner den Entwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts von Justizminister Heiko Maas aus dem vergangenen Sommer. „Dieser Vorschlag der SPD wird bis heute von der CDU blockiert, weil das auch Eheleute betreffen kann“, sagte Stegner. Zu dem CDU-Vorschlag, künftig bereits Flüchtlinge abzuschieben, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind, sagte SPD-Vize, er sei nicht für einen „Wettbewerb der Presseerklärungen“. Die SPD sei willens, „in der Substanz zu tun, was nötig ist“. Er verwahrte sich gegen eine generelle Kriminalisierung der in Deutschland Schutz suchenden Flüchtlinge. „Leider laufen Teile von CSU und CDU Gefahr, genau das im Wettbewerb mit der AfD zu tun. Das ist falsch, und dem werden wir uns auch entgegenstellen. Wer Straftaten begeht, der wird bestraft, egal, ob er Deutscher oder nicht Deutscher ist.“ Der Innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, sagte: „Das Ausweisungsrecht kann hier nicht ohne weiteres als eine Art Blaupause für die Änderung der Abschieberegelung dienen“. Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibe vor, dass jemand nur dann in sein Herkunftsland abgeschoben werden könne, wenn er ein Verbrechen begangen habe. Das heißt, er muss in Deutschland zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sein oder sich eines besonders schweren Vergehens schuldig gemacht haben. „Der Vorschlag der CSU, hier eine Strafe von 90 Tagessätzen als Maßstab zu nehmen, wird kaum mit der Genfer Flüchtlingskonvention in Einklang zu bringen sein“, sagte Lischka. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), sagte der „Welt“: „Derzeit muss ein krimineller Flüchtling zu einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden sein, damit sein Asylanspruch als unbegründet abgelehnt wird.“ Er unterstütze den Vorschlag der Union „diese Schwelle auf Freiheitsstrafen zur Bewährung abzusenken.“

Foto: Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“, über dts Nachrichtenagentur

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert