Spesenbetrug

Spesenbetrug ist weit verbreitet

Wirtschaftsverbrechen mit hohen Schadenssummen sind keine Seltenheit mehr. Bei dem Stichwort Wirtschaftskriminalität wird oftmals an geldgierige Banker und geltungssüchtige Manager gedacht. Auch auf EU-Ebene gibt es immer wieder Meldungen zu Betrugsvorfällen. So wird einigen der Spesenbetrug im EU Parlament der Grünen im vergangenen Herbst im Gedächtnis geblieben sein. Per Spesenbetrug erschlichen sich die Grünen-Parlamentarier Tausende Euro im Jahr. Unabhängig von der Anwesenheit der Parlamentarier gibt es demnach Diäten, steuerfreie Kostenpauschalen und 284 Euro pro Sitzungstag im Parlament. Demzufolge können EU-Parlamentarier insgesamt bis zu 14.000 Euro im Monat verdienen.

Ein Weltweites Problem

Die US-Studie „Global Fraud Study“ der Association of Certified Fraud Examiners von 2012/2013 untersuchte weltweite Betrugsvorfälle und befragte 839 Leitende Angestellte im amerikanischen, asiatischen und europäischen Raum. Diese Vorkommnisse sind keineswegs nur auf nationale Ebene zu entdecken. 52% der Teilnehmer repräsentierten Unternehmen mit jährlichen Einkommen von über 500 Millionen US-Dollar. Im Allgemeinen ließ sich in Europa ein leichter Abstieg der Betrugsfälle verzeichnen. In 2011-2012 lagen diese bei 63% und im Jahr zuvor, 2010-2011, bei 71%. Dabei bezeichnet der Prozentsatz die betroffenen Unternehmen, die mindestens von einem nachgewiesenen Betrugsvorfall betroffen waren. Es wird geschätzt, dass Unternehmen weltweit rund 5% ihres Umsatzes durch Spesen-. Abrechnungs- und anderen Betrugsarten der eigenen Angestellten einbüßen.

Demnach ist es nicht immer die Chefetage, die in die Taschen der Firma greift. Angestellte bereichern sich auf Kosten ihres Arbeitgebers und gefährden damit sich selbst, ihre Arbeitsstelle und schaden ihrem Arbeitgeber. Denn nachgewiesener Abrechnungsbetrug ist immer ein Grund zur Kündigung, auch wenn es sich nur um Cent Beträge handeln sollte. Die Fälle von Abrechnungsbetrug sind vielfältig und reichen von manipulierte Hotel- oder Bewirtungsbelege über gefälschte Reisekostenabrechnungen, falsche Angaben zur täglichen Arbeitszeit bis hin zu ausgedehnten Mittagspausen und erfundenen Kundenterminen.

Was ist bei Verdachtsmomenten zu tun?

Keine Branche und kein Unternehmen ist vor diesem Vergehen vollkommen geschützt. Spesenbetrug ist längst keine Seltenheit mehr in mittelständischen Unternehmen. „Äußern Sie [aber]keinen falschen Verdacht! Vor Gericht ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht“, raten die Experten der Detektei Lentz. Genau aus diesem Grund werden immer öfter Detekteien, die sich auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert haben, kontaktiert – denn in der Regel werden Ermittlungen, die auf eigene Faust unternommen wurden, vor dem Arbeitsgericht nicht anerkannt. Von eigenen Ermittlungen wird auch aus weiteren Gründen abgeraten. Unberechtigte Verdächtigungen können schwerwiegende Folgen mit sich ziehen und nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten. Deswegen ist es von äußerster Notwendigkeit, dass diese Vorwürfe, welche erst bewiesen werden müssen, unentdeckt vom Arbeitnehmer bleiben. Nur so kann ein Betrug zuverlässig nachgewiesen werden und es wird nicht unnötig Misstrauen untereinander geschürt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert