Gebäude an der Tolkewitzer Straße 57 in Dresden muss wieder aufgebaut werden

Die Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Dresden verfügte, dass das Gebäude Tolkewitzer Straße 57 wieder aufzubauen ist. Einen entsprechenden Bescheid erhielt der Eigentümer.
Dieses Haus ist gemäß § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal erfasst. Der Eigentümer ließ dieses Gebäude im Sommer 2014 widerrechtlich abreißen.
Die um 1920 errichtete Villa, in bester linkselbischer Lage inmitten eines großen Gartengrundstücks gelegen, stellte ein für die Landeshauptstadt eher selten überliefertes Zeugnis der Baukunst zwischen Neobarock, Art déco und Neuer Sachlichkeit dar. Sowohl das noble äußere Erscheinungsbild wie auch die exquisite Innenausstattung waren trotz langjährig unterlassener Instandhaltungsmaßnahmen in einem reparablen Zustand. Erst eine Folge von Brandereignissen und die schließlich durch den Eigentümer – entgegen mehrfacher behördlicher Intervention – vollzogene Beseitigung des Gebäudes, vernichteten sukzessive dieses aus städtebaulichen, siedlungsgeschichtlichen, baugeschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützte Dokument der Dresdner Baukultur. Dieses Schicksal des Kulturdenkmals löste in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion und Anteilnahme aus.
Der Denkmalschutzbehörde ist, für extreme Fälle dieser Art, die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, den Wiederaufbau eines beseitigten Kulturdenkmals per Bescheid anzuordnen und dadurch dessen Zeugniswert durch material- und ansichtsidentische Rekonstruktion anschaulich zu bewahren. Die vorliegenden Plan- und Fotodokumentationen zur Villa erlauben hierbei einen detailgetreuen Nachbau wesentlicher gestaltprägender Elemente.

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