Union kritisiert Kürzung bei Eingliederung von Arbeitslosen

Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei den Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose und Unternehmen, die sie einstellen, stoßen auf heftige Kritik der Union. „Einsparungen sind unvermeidbar, um den Bundeshaushalt langfristig nachhaltig aufzustellen, mit den Kürzungen bei der Eingliederung in Arbeit setzt die Ampel aber den Rotstift exakt an der falschen Stelle an“, sagte Matthias Middelberg (CDU), haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der „Welt“ (Dienstagsausgabe). Berechnungen der Unionshaushälter hätten ergeben: „Nur 100.000 mehr Menschen in Arbeit statt in Bürgergeld brächten einen massiven Doppeleffekt: Sozialausgaben würden gespart und zugleich Steuereinnahmen generiert. Das würde den Bundeshaushalt um zwei bis drei Milliarden Euro entlasten.“

Auf diese Summe kommen die Haushaltspolitiker, indem sie die eingesparten Ausgaben für 100.000 durchschnittliche Bürgergeldempfänger und die erwartbaren staatlichen Mehreinnahmen durch deren Beschäftigung addieren. Laut Middelberg gibt es derzeit 3,5 Millionen Arbeitslose oder Unterbeschäftigte, vor allem die Integration der Asylzuwanderer in den Arbeitsmarkt gelinge nur schleppend.

„Von der größten Flüchtlingsgruppe der Syrer arbeiten gerade 31 Prozent sozialversicherungspflichtig, 55 Prozent beziehen Bürgergeld. Fast 500.000 Syrer, die Bürgergeld beziehen, suchen aktuell nach Beschäftigung“, sagte der CDU-Politiker. Um diese Menschen in Arbeit zu bringen, müsse Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sich für gezieltere, berufsbezogene Sprachförderung einsetzen, aber auch für Leistungskürzungen beim Bürgergeld, wenn zumutbare Beschäftigungsangebote nicht wahrgenommen würden.

Das von Heil geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte den Ländern Ende Juni mitgeteilt, dass die SGB-II-Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 um 500 Millionen Euro gekürzt werden sollen. Ab 2025 soll zudem die Arbeitseingliederung für Unter-25-Jährige von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen übertragen werden. Die Berufsförderung für junge Bürgergeldempfänger würde dann nicht mehr aus Steuermitteln, sondern über die Arbeitslosenversicherung von den Beitragszahlern finanziert werden.

Auf eine Frage der „Welt“ an das Arbeitsministerium, auf welche Bereiche der Eingliederung sich die Einsparungen verteilen und ob die Kürzungen auch deshalb erfolgen, weil Mitnahmeeffekte von Unternehmen beobachtet werden, die Eingliederungszahlungen des Staats nutzen, um die Personalkosten zu senken, antwortete eine Sprecherin: „Seit dem Jahr 2019 liegen die Mittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten, im sogenannten Gesamtbudget SGB II, jährlich bei über zehn Milliarden Euro.“ Sowohl die Eingliederungsmittel für Beschäftigungsmaßnahmen als auch die Verwaltungsmittel für die Betreuung und Vermittlung durch die Jobcenter sowie die finanzielle und personelle Ausstattung der Jobcenter seien in den vergangenen Jahren deutlich erhöht worden. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Bundesagentur für Arbeit (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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