Unisex-Tarife: Rechtzeitiges Informieren lohnt sich

In Sachen privater Rentenversicherung war bislang von Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nicht viel zu sehen: Für ähnliche Vorsorgeverträge mussten Frauen bisher nämlich höhere Beiträge zahlen als Männer. Begründet wurde dies mit der unterschiedlichen Lebenserwartung, denn Frauen werden laut Statistik im Durchschnitt fünf Jahre älter als Männer. Diese vermeintliche Ungleichheit wurde zugunsten der Männer mit niedrigeren Beiträgen oder höheren Leistungen ausgeglichen, während für Frauen generell höhere Beiträge fällig wurden. Doch damit ist jetzt Schluss: Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer keine Unterschiede mehr zwischen den Geschlechtern machen und nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Entschieden hat dies der Europäische Gerichtshof (EuGH), der in den ungleichen Tarifen und Prämien eine Unvereinbarkeit mit der Grundrechte-Charta der EU sieht. Entsprechend müssen Männer zukünftig deutlich höhere Beiträge für die Rentenversicherung zahlen, während die Beiträge für Frauen im Gegenzug sinken.

Neuregelung hat Konsequenzen für die bAV

Diese Neuregelung hat vermutlich auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge, kurz auch bAV genannt. „Im Moment ist es so, dass in Unternehmen mit einem hohen Männeranteil das Gros der Beschäftigten einen höheren Beitrag zur bAV zahlen muss als in ‚frauenlastigen Unternehmen‘ „, erklärt Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe. Durch die Unisex-Entscheidung wird sich dies jedoch ändern: „Die Versicherer bieten in ‚vorauseilendem Gehorsam‘ auch im Bereich der bAV ab Dezember Unisex-Tarife an, um nicht in eine vielleicht mögliche Haftungsproblematik zu geraten“, erläutert Reizel und empfiehlt Unternehmen wie Mitarbeitern, sich daher gut zu informieren.

Männer sollten sich zeitnah informieren

Laut Michael Reizel zeichnet sich nämlich jetzt schon ab, dass die Versicherungswirtschaft in Sachen bAV ebenfalls Unisex-Tarife hinterlegen wird, da eine gleichlautende Rechtsprechung des EuGH zu erwarten ist. „Für alle Männer, die noch über keine bAV verfügen, kann es vor diesem Hintergrund nur heißen, sich zu informieren, bevor die neuen Unisex-Tarife Platz greifen, denn dann kommt es definitiv zu einer Beitragsanhebung.“ Allerdings sollten auch Frauen einen Vertragsanschluss nicht allzu lange herauszögern. Tendenziell werden sie durch die Unisex-Tarife und die niedrigeren Beiträge zwar besser gestellt – in vollem Umfang können sie diesen Vorteil in Form höherer Leistungen jedoch nicht nutzen: „Denn bei Vertragsabschluss ist das Lebensalter um ein Jahr fortgeschritten, was sich auf die Berechnung der entsprechenden Leistung auswirkt. Dieser sogenannte Alterssprung ist nicht mit der durch die Unisex-Tarife veranlassten Reduzierung einholbar“, erläutert Michael Reizel.

Passgenaue Angebote sind entscheidend

Unabhängig vom Unisex-Urteil haben bestehende Verträge auch in der bAV Bestandsschutz. Allerdings verdeutlicht das Thema Unisex-Tarife, wie wichtig es ist, sich umfassend über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Denn nun kommt es noch stärker als bisher auf die Passgenauigkeit zur persönlichen Situation an, betont Reizel. Vor allem die bAV lässt nämlich trotz ihres kollektiven Charakters individuelle Ausgestaltungen zu. „Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Partners für die Vorsorge“, so Reizel. Nur ein unabhängiger Berater kann nämlich in ergebnisoffenen Gesprächen passende Pakete schnüren.

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