Viele abgelehnte Asylbewerber können nicht abgeschoben werden

Drei von vier abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland können wegen einer Duldung nicht abgeschoben werden. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Demnach hatten Ende 2018 von 235.957 ausreisepflichtigen Personen 180.124 eine Duldung durch die Ausländerbehörde der Länder erhalten.

Die meisten von ihnen durften vorerst in Deutschland bleiben, weil sie keine Papiere hatten (74.281) oder aus so genannten „sonstigen Gründen“ (70.569). An der Richtigkeit der Begründungen gibt es laut vertraulicher Regierungsunterlagen offenbar aber seit Jahren Zweifel, berichtet die Zeitung weiter. So hieß es im März 2017 in einem BAMF-Papier, dass viele Duldungen aus „sonstigen Gründen“ in Wahrheit „ohne validen Grund ausgestellt“ worden sein könnten. In einem vertraulichen weiteren Dokument von Mai 2017 wird diese These gestützt: „Stichprobenartige Überprüfung von Duldungsgründen zeigt bis zu 20 Prozent unberechtigte Duldung“. Zweifel gibt es demnach auch an der Begründung fehlender Reisedokumente. So wird offiziell immer wieder die mangelhafte Kooperation von Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Ersatz-Papieren kritisiert. Regierungsinterne Auswertungen zeigen jedoch, dass jeder dritte ausreisepflichtige Asylbewerber aus einem Staat kommt, mit dem die behördliche Zusammenarbeit nach eigener Aussage ohne oder weitgehend ohne Schwierigkeiten funktioniert. Als Folge der Zweifel empfahl bereits 2017 der damalige Beauftragte für das Flüchtlingsmanagement, Frank-Jürgen Weise, in einem vertraulichen Handbuch für Bund und Länder, alle bestehenden Duldungen systematisch zu überprüfen und Duldungen künftig nur noch zurückhaltend auszustellen. Doch offenbar ist das unterblieben. Im Vergleich zu 2017 ist die Quote der Duldungen sogar leicht gestiegen.

Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur

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