Arbeit von Inkassounternehmen wird durch neue Verordnung gefährdet

Berlin – Durch die Veränderung von datenschutzrechtlichen Standards im kommenden Jahr wird gerade die Arbeit von Inkassounternehmen und von Auskunfteien erheblich erschwert. Diese datenschutzrechtlichen Standards sollen im kommenden Jahr für die gesamte EU gelten und können dann in Zukunft nicht mehr vom Deutschen Bundestag verändert werden, da dieser kein Mitspracherecht mehr zum Thema EU-Datenschutz hat.

Laut einem Gutachten sollen die neuen Datenschutzrichtlinien sogar gegen die Verfassung verstoßen. Problematisch sind die Neuerungen aber vor allem für Inkassounternehmen. In Zukunft sollen Gläubiger nämlich zuerst die Erlaubnis ihrer Schuldner einholen müssen, dass deren Daten an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden. Dadurch wird die Arbeit von Inkassounternehmen erheblich erschwert, da Schuldner sicherlich nicht der Weitergabe ihrer Daten an ein Inkassounternehmen zustimmen würden. Allerdings betreffen diese Änderungen nur nichtvertragliche Änderungen – betroffen ist beispielsweise der gesetzliche Schadensersatz. Dennoch erschweren diese Datenschutzrichtlinien den Gläubigern ein Eintreiben der Schulden, da bei diesen Dingen zukünftig auf die Hilfe von Inkassounternehmen verzichtet werden müsste.

Handel wäre in großem Ausmaß betroffen

Noch stärker als Inkassounternehmen wäre der Handel von den neuen EU-Datenschutzrichtlinien betroffen, da Auskunfteien mit diesen Regelungen eigentlich ihre rechtliche Grundlage genommen wird. Problematisch ist in diesem Fall, dass die Zahlungsfähigkeit der Händler somit eigentlich nicht mehr überprüfbar ist. Aus diesem Grund könnte zukünftig ein Kauf auf Rechnung ganz wegfallen, da nur wenige Händler das Risiko eingehen würden, einen ungeprüften Rechnungskauf zuzulassen. Grund für diese Probleme ist der Entwurf der Datenschutzrichtlinien für natürliche Personen, da aufgrund dieser Richtlinien die Bonitätsprüfung nicht mehr durchführbar ist.

Die Bonitätsprüfung war aber zuvor Grundlage für den Kauf auf Rechnung und wurde regelmäßig von den Händlern durchgeführt. Daher wären nicht nur die Inkassounternehmen von den neuen Datenschutzrichtlinien der EU betroffen und könnten in Zukunft ihre Arbeit nicht mehr gut ausführen, sondern auch der Handel wäre in einem großen Ausmaß von den Veränderungen der Datenschutzrichtlinien betroffen.

Eine Verletzung der Berufsfreiheit liegt beim neuen Datenschutz vor

Der IT- und Medienrechtsexperte Professor Thomas Hoeren von der Universität Münster und Professor Noogie C. Kaufmann von der Fachhochschule Münster, sehen in den geplanten Änderungen eine Verletzung des Deutschen Grundrechts. Genau genommen handelt es sich um eine Verletzung der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Unklar ist bisher aber noch, ob dieser Verstoß gegen das Grundgesetz ausreichen wird, um die neuen Datenschutzrichtlinien zu verhindern. Aus diesem Grund sollten Gläubiger schnell handeln und nichtvertragliche Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben, damit diese jetzt noch handeln können.

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