Zwar sehnen ihn viele herbei, jedoch ist er für die meisten noch in weiter Ferne: der wohlverdiente Ruhestand. Aktuelle Befragungen zeigen, dass sich nur wenige Arbeitnehmer vorstellen können, tatsächlich bis zum 65. oder 67. Lebensjahr zu arbeiten. Möchte man allerdings früher in Rente gehen, gilt es die Zeit bis zum offiziellen Renteneintritt finanziell zu überbrücken. Ein frühzeitiger Renteneintritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – und natürlich sollte man davor unbedingt ausrechnen, ob man auch nach den monatlichen Abschlägen noch über die Runden kommt. Ist man sich diesbezüglich sicher, gilt es die verschiedenen Optionen und Systeme für den vorzeitigen Renteneintritt näher zu beleuchten.
So geht es vorzeitig in den Ruhestand
Eine Möglichkeit ist das Zeitwertkonto, eine Art Arbeitskonto, in das man Arbeitsentgelte – zum Beispiel geleistete Überstunden – einbringen kann, um vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln. Diese Variante hat nach dem „Flexigesetz“ zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und den damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für viele an Attraktivität gewonnen. Eine aktuelle Studie der Gothaer Lebensversicherungen ergab, dass in rund 20 Prozent der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Zeitwertkonten verwendet werden. Allerdings gibt es in Sachen Zeitwertkonto noch einige Unklarheiten. „Tatsächlich sind die Umfeldfaktoren bei Zeitwertkonten nicht klar fixiert“, erklärt Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe, die auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisiert ist. „Auch ‚Flexi II‘ hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige wesentliche Unklarheiten und Unschärfen in der Umsetzung, sodass man hier – trotz der an sich guten Idee des Zeitwertkontos – sehr vorsichtig sein muss.“ Darüber hinaus handelt es sich dabei um eine recht verwaltungs- und kostenintensive Anlage.
Betriebliche Altersvorsorge als Alternative
Eine attraktive und sichere Alternative ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die ebenfalls die Möglichkeit auf einen Vorruhestand birgt. „Die bAV kann die rechtlich quasi bis ins Detail geregelte Alternative sein, um altersgerechte Arbeitszeiten zu realisieren. Beispielsweise entnimmt der Arbeitnehmer per Teilauszahlung etwas aus der bAV, um die Altersteilzeit oder den Vorruhestand zu finanzieren.“ Egal, für welche Variante man sich letztendlich entscheidet – es kommt immer auf die Passgenauigkeit der Altersvorsorge zur persönlichen Situation an, betont Michael Reizel. Die bAV lässt sich dabei recht flexibel anpassen, weswegen man sich unbedingt eine individuelle Beratung einholen sollte, um optimale Pakete zu schnüren. „Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Beraters“, weist Reizel hin. Die besondere Attraktivität der bAV als Altersvorsorgemodell rührt von dem Brutto-netto-Effekt, den sie sich zunutze macht. Dabei profitieren Arbeitnehmer von Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsersparnissen, wenn ein Teil ihres Gehalts in die Betriebsrente umgewandelt wird. „Die Beiträge zur bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei ist und dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kostet er den Arbeitnehmer effektiv nur etwa die Hälfte aus seinem Geldbeutel“, erklärt Michael Reizel. Gleichzeitig spart auch der Arbeitgeber bei jedem Euro mit, da die Entgeltumwandlung in das Vorsorgesystem nicht mit Lohnnebenkosten belastet wird.