Holetschek warnt vor Belastungen durch Krankenhaustransparenzgesetzes

Das geplante Krankenhaustransparenzgesetz stößt beim bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf Skepsis und Bedenken. Holetschek warnte vor allem vor dem erheblichen bürokratischen Aufwand, den das Gesetz für die Krankenhäuser mit sich bringen würde. Er befürchtet, dass die von Lauterbach vorgelegten Pläne zu einem massiven Anstieg des Papierkrams und der Verwaltungsaufgaben für die Gesundheitsdienstleister führen könnten.

Neben dem bürokratischen Aufwand hat Holetschek auch Bedenken wegen der möglichen Auswirkungen auf Fachärzte und große Krankenhäuser geäußert. Das vorgeschlagene Gesetz würde die Krankenhäuser dazu verpflichten, detaillierte Daten über ihre Leistungen zu liefern, einschließlich Informationen über bestimmte medizinische Verfahren und die Qualität der erbrachten Leistungen. Holetschek argumentiert jedoch, dass diese Daten allein kein umfassendes Bild von der Qualität der von den Krankenhäusern geleisteten Pflege vermitteln würden.

Stattdessen befürchtet Holetschek, dass die Patienten durch das vorgeschlagene Klassifizierungssystem, das die Krankenhäuser nach ihrer Leistung in bestimmten Bereichen einstuft, in die Irre geführt werden könnten. Er argumentiert, dass dies dazu führen könnte, dass Patienten Krankenhäuser nach ihrem Niveau und nicht nach der Qualität der geleisteten Pflege auswählen. Dies wiederum könnte eine erhebliche Belastung für spezialisierte und große Krankenhäuser darstellen, da sie gezwungen wären, eine größere Anzahl von Patienten zu behandeln, die sich wegen Krankheiten behandeln lassen, die anderswo besser behandelt werden könnten.

Insgesamt machen Holetscheks Bedenken deutlich, dass in der Gesundheitspolitik sorgfältige Überlegungen und Beratungen notwendig sind. Transparenz und Rechenschaftspflicht sind zwar wichtige Faktoren, um die Qualität der von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen zu verbessern, aber es muss auch sichergestellt werden, dass neue Vorschriften die Gesundheitsdienstleister nicht übermäßig belasten oder unbeabsichtigte Folgen haben, die die Qualität der Patientenversorgung untergraben könnten. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Klaus Holetschek (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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