Stillstand im Zugverkehr: „Wellenstreiks“ als Strategie erlaubt 12. März 2024 19:06 | Schreiben Sie einen Kommentar Auf der Schiene passiert erneut wenig. Der 24-Stunden-Streik der Lokführer darf stattfinden, das haben zwei Gerichte im Schnelldurchgang entschieden. Damit sorgt der Streik der GDL weiterhin für Diskussionen. teilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail drucken