Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes verstößt das französische Cannabidiol-Verbot gegen das europäische Recht. Sofern die Richter des EUGH der Rechtsauffassung des Generalanwalts folgen, dürfte dies ein Präzedenzfall schaffen, der einen bedeutenden Einfluss auf die CBD-Industrie in ganz Europa haben könnte. Damit wäre der Weg frei, um ähnliche rechtswidrige gesetzliche Bestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten vor nationalen Gerichten anzufechten.
Der Anfang ist in Marseille zu finden
Der Generalanwalt Evgeni Tanchev legte am 14.05.2020 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) seine Schlussanträge vor. In diesen erklärte er, dass das französische Verbot für alle aus der Cannabis-Pflanze gewonnenen Cannabidiol-Produkte gegen EU-Recht verstoße. Er legte in einem Rechtsgutachten dar, dass Frankreichs generelles Vermarktungsverbot nicht im Einklang mit dem EU-Recht zum freien Warenverkehr steht.
Folgen die EUGH-Richter seiner Auffassung, würde damit ein Präzedenzfall geschaffen, der einen großen Einfluss auf die gesamte CBD-Industrie in Europa haben könnte.
Seinen Anfang nahm der vor dem EUGH verhandelte Fall in einem Strafverfahren in Marseille. In diesem sind zwei Geschäftsleute wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz abgestraft, die mit CBD-Liquids für E-Zigaretten und Vaporizer handelten. Das Urteil wurde damit begründet, dass das aus Tschechien importierte CBD-Öl für die Liquidpatronen aus der gesamten Hanfpflanze einschließlich Blüten und Blätter gewonnen wird – eben das sei verboten. Cannabis darf nach französischem Recht nur zur Gewinnung von Fasern und Samen angebaut werden. Die Ein- und Ausfuhr von Cannabis ist ausschließlich für industrielle Zwecke erlaubt. Das bedeutet, dass alle natürlichen CBD Produkte illegal produziert und vermarktet werden. Nur die Produkte, die den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Cannabidiol enthalten sind verkehrsfähig.
Daraufhin zogen die Verurteilten vor das Berufungsgericht von Aix-en-Provence, dann den Fall letztendlich an den Europäischen Gerichtshof weitergeben musste.
Generalanwalt Evgeni Tanchev will dem französischen Gericht den Kopf zurechtrücken
Nach Abwägung der Rechtslage kam Generalanwalt Evgeni Tanchev zu dem Schluss, dafuer zu plädieren, der französischen Gerichtsbarkeit eine klare Ansage zu machen:
„Das EU-Recht verbietet es einem Mitgliedstaat, die Einfuhr von Cannabidiol-Öl aus einem anderen Mitgliedstaat zu verbieten, wenn dieses Öl aus der ganzen Hanfpflanze und nicht nur aus ihrer Faser und ihren Samen gewonnen wird, da nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht nachgewiesen ist, dass Cannabidiol-Öl psychotrope Wirkungen hat.“
Des Weiteren führte der Generalanwalt aus, dass wenn das CBD-Öl als Rauschgift betrachtet würde, würde es nicht in den Geltungsbereich der EU-Bestimmungen über den Warenverkehr fallen.
Somit muss die französische Justiz darlegen, ob irgendein Risiko im Zusammenhang mit dem nicht-toxischen Cannabis-Wirkstoff CBD entdeckt oder untersucht worden sei. Laut Tanchev müsste im Sinne des EU-Rechts eine Höchstgrenze für den CBD-Gehalt festgesetzt werden, durch den der freie Warenverkehr nicht so stark eingeschränkt wird, sofern ein Risiko besteht.
Die Schlussanträge des EUGH-Generalanwalts bezeichnete die Anwältin der beiden CBD-Liquidhändler, Eveline von Keymeulen, als „einen entscheidenden Schritt hin zu einer dringend notwendigen regulatorischen Harmonisierung und Rechtssicherheit für die CBD-Industrie in Europa. (…) Die Entscheidung des Gerichtshofs würde einen verbindlichen Präzedenzfall von europäischer Reichweite schaffen. Nicht nur Frankreich würde dazu gezwungen, seine Gesetzgebung anzupassen, um die Vermarktung von CBD-Extrakten aus der gesamten Cannabis-Pflanze zu ermöglichen, sondern auch andere nationale Regulierungsbehörden müssten bestehende Beschränkungen in Bezug auf Produkte aus Hanf im Lichte des freien Warenverkehrs in der EU erneut prüfen.“
Erwartet wird das Urteil des EUGH für diesen Herbst, wobei anzumerken ist, dass das Gericht in der überwiegenden Mehrheit den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt.
Auch in Deutschland gibt es immer mehr Prozesse
Der Hype um die CBD Produkte
Um CBD gibt es einen großen Hype und dieser scheint weiterhin ungebrochen zu sein. Denn gern werden die CBD-Produkte als Wundermittel und Lösung aller gesundheitlichen Beschwerden dargestellt.
Es ist anzunehmen, dass der Blick von vielen europäischen Händlern Richtung Brüssel fällt und jeder auf ein positives Urteil der EUGH-Richter hofft. So auch die Rechtsanwältin der beiden französischen Händler. Sie erklärte mit Blick auf den medizinischen Nutzen von Cannabidiol: „Eine klare und verhältnismäßige Regulierung von CBD-basierten Produkten wird letztlich allen EU-Verbrauchern zugutekommen.“