Anwaltszwang – Wo ist die Vertretung durch Rechtsanwälte Pflicht?

Immer wieder taucht bei Diskussionen die Frage auf, ob es in Deutschland bei einigen Prozessen und gerichtlichen Verfahren überhaupt notwendig ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen Gibt es einen Anwaltszwang im deutschen Rechtssystem? Und wenn ja, was passiert in einem solchen Verfahren, wenn sich eine der Parteien in einem Rechtsstreit keinen Anwalt leisten kann?

Anwaltszwang in Deutschland seit 1879 Bestandteil der ZPO

Die Antwort auf die erst Frage lautet eindeutig: „Ja!“ Mit der Einführung der Zivilprozessordnung in Deutschland vom 1. Oktober 1879 wurde im deutschen Rechtssystem der Anwaltszwang durchgesetzt. Seitdem besteht bei Anwaltsprozessen vor dem Zivilgericht die beiderseitige Verpflichtung der einzelnen Parteien des Konfliktes, ihre Interessen durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. §78 der Zivilprozessordnung regelt dabei, dass bei vielen Familienangelegenheiten, wie beispielsweise Scheidungen und Unterhaltsangelegenheiten bereits vor dem Amtsgericht die Vertretung durch einen Anwalt – im Idealfall einen Rechtsanwalt für Familienrecht – zu erfolgen hat. Vor dem Landgericht und allen höheren Instanzen ist in der Zivilprozessordnung grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung vorgesehen.

Zur Beantwortung der zweiten Frage nach der Kostenübernahme für den Rechtsbeistand, wenn eine Konfliktpartei nicht in der Lage ist, diesen zu bezahlen sei auf ein Urteil des OLG Naumburg verwiesen, das eindeutig festlegt, dass der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei ohne ausdrücklichen Antrag ein Anwalt beizuordnen ist.

Komplexe Rechtslage macht Rechtsbeistand sinnvoll

Vor dem Arbeitsgericht und dem Verwaltungsgericht besteht ebenfalls in erster Instanz kein Anwaltszwang. In vielen Fällen – besonders im Arbeitsrecht – ist es aber durchaus ratsam, auf die Kompetenz eines Anwalts zu bauen. Gerade das Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer oft so vielfältig und komplex – für Dinge, wie den Komplex der Abmahnungen gibt es noch nicht einmal gesetzliche Regelungen – dass viele Verfahren ohne anwaltliche Unterstützung kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Bei der Wahl des Fachanwalts lohnt es sich unbedingt, sich auf einschlägigen Portalen im Internet umzusehen oder auf die Empfehlungen der Gewerkschaften zu bauen, die für Mitglieder natürlich eigene Anwälte stellen.

Ob Klienten einen Anwalt in München für Arbeitsrecht, in Dresden einen fachkundigen Verkehrsrechtsexperten oder in Hamburg einen qualifizierten Scheidungsanwalt ausfindig machen wollen – über einschlägige Anwaltssuchen im Netz gelingt es einfach und schnell, entsprechende Anwälte zu finden. Nicht zuletzt liefern Anwaltsportale und Rechtsforen im Internet wertvolle Zusatzinformationen für alle Rechtprobleme.

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