Karlsruhe: Keine „Einstweiligen“ gegen die Presse ohne Anhörung
Das Bundesverfassungsgericht hat Einstweilige Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung der Gegenseite untersagt. Ein Gericht müsse im Presse- und Äußerungsrecht grundsätzlich vor einer stattgebenden Entscheidung auch der Gegenseite Recht auf Gehör gewähren, so die Karlsruher Richter in der am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung. Auch wenn Pressesachen häufig eilig seien, folge hieraus kein schutzwürdiges Interesse daran, dass […]