Seit dem 22. August 2024 gilt für das Autofahren unter Cannabiseinfluss ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Dieses neue Gesetz wurde eingeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Risiken durch fahrlässiges Verhalten am Steuer zu minimieren.
Bußgelder bei Überschreitung des Grenzwerts
Analog zur Promille-Obergrenze bei Alkohol am Steuer werden bei Überschreitung des Cannabis-Grenzwerts Bußgelder fällig. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Grad der Überschreitung und kann empfindliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Nulltoleranz für jüngere Autofahrer
Jüngere Autofahrer dürfen gar nicht erst bekifft am Steuer sitzen. Für sie gilt eine Null-Toleranz-Grenze, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Verstöße können mit hohen Strafen und sogar dem Entzug des Führerscheins bestraft werden.
Die neue Regelung soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss zu senken und das allgemeine Sicherheitsniveau auf den Straßen zu erhöhen. Autofahrer sind angehalten, verantwortungsvoll mit Drogen umzugehen und die gesetzlichen Vorgaben unbedingt einzuhalten.
