Brüssel – Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass sie von Deutschland keine Zahlungen von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land fordert. Eine Sprecherin der Kommission wies am Freitag entsprechende Berichte zurück. Diese seien „natürlich komplett falsch“
Das EU-Recht würde Deutschland nicht zu Zahlungen an wirtschaftlich inaktive Bürger während der ersten drei Aufenthaltsmonate verpflichten. „Um Sozialleistungen in einem anderen EU-Land zu erhalten, muss ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer, ein direktes Familienmitglied sein oder dauerhaft wohnhaft in dem Land sein“, so die Sprecherin. Zuvor war berichtet worden, dass die EU-Kommission in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Vereinbarkeit einer zentraler Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen mit dem EU-Recht infrage gestellt hatte.
Foto: Flagge der EU, über dts Nachrichtenagentur

