Hartz-IV-Sanktionen: Zwei Milliarden Euro von Jobcentern einbehalten

Hartz-IV-Sanktionen: Zwei Milliarden Euro von Jobcentern einbehalten

In Zusammenhang mit Hartz-IV-Sanktionen sind in den zurückliegenden zehn Jahren mehr als zwei Milliarden Euro von Deutschlands Jobcentern einbehalten worden. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Montagsausgaben berichten. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger demnach auf gut 178 Millionen Euro.

136.799 Leistungsberechtigte waren 2017 mit mindestens einer Sanktion belegten worden. Die durchschnittliche Höhe der verhängten Sanktionen lag bei 109 Euro. Bei Verstößen gegen Jobcenter-Auflagen kann das Arbeitslosengeld zunächst um 30 Prozent reduziert werden, bei der zweiten Sanktion um 60 Prozent. Zimmermann kritisierte diese Praxis. „Anstatt die Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können“, sagte die Bundestagsabgeordnete dem RND. „Die Sanktionen verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.“

Foto: Jobcenter in Halle, über dts Nachrichtenagentur

1 Gedanke zu „Hartz-IV-Sanktionen: Zwei Milliarden Euro von Jobcentern einbehalten“

  1. Diese Zahlen muss man natürlich NUR aus der Sicht der Jobcenter oder der Statistik der BA lesen , denn die Aussage es waren nur 3,1 % in Sanktionen betroffen ist eine durchschnittliche Monatzahl ( nach BA Aussage ) , was in meinen Augen eine vollkommen FALSCHE und verzerrende Auswertung ist wenn dieser Durchschnitt in jedem Monat pro Jahr stattfindet ! Man müsste dann mit 12 Monaten multiplizieren und kommt dann auf Ü 36% in Sanktionen , was bei ca. 900000 Sanktionen gegen 2,45 Mio Arbeitssuchenden im SGB II ein ganz logischer mathematischer Wert ist der das ganze Ausmass der „Katastrophe“ im SGB II richtg ! darstellt . = Sanktionen in ein Grundrecht bleiben , auch wenn man sich Gesetze dafür bastelt , gesetzwidrig ! weil das Grundgesetz der BRD das höchste Gesetzbuch ist !

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