Deutsche Autobahnen sind in der Regel für den Schnellverkehr geeignet, frei von plangleichen Kreuzungen, haben getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr mit jeweils mehreren Fahrstreifen und sind mit besonderen Anschlussstellen für die Zu- und Ausfahrten ausgestattet.
Deutschland hat eines der dichtesten Autobahnnetze der Welt und mit mehr als 12.917 Kilometern nach dem National Trunk Highway System der Volksrepublik China, dem Interstate Highway System in den USA, und dem Autobahnensystem in Spanien das viertlängste.
Autobahnen in Deutschland sind in der Regel Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz; es können jedoch auch andere Straßen, die einen geeigneten Ausbauzustand besitzen, als Autobahnen beschildert sein. Umgekehrt sind nicht alle Bundesautobahnen auch als Autobahn beschildert. Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung werden durch das Verkehrszeichen 330 gekennzeichnet. Sie dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet.
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