Flüchtlinge

Gemäß den internationalen Flüchtlingskonventionen wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Zusatzprotokoll von 1967 wird als Flüchtling bezeichnet, wer sich aufgrund von begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb seines Herkunftslandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, den Schutz dieses Landes in Anspruch zu nehmen. Zentral ist hierbei der Begriff der „wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung“, der oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ist.

Rechtlicher Status von Flüchtlingen

Flüchtlinge haben gemäß den genannten Konventionen und Abkommen spezifische Rechte und Pflichten. Sie haben beispielsweise das Recht auf Nicht-Zurückweisung an der Grenze, auf Schutz vor Diskriminierung, auf Ausstellung von Reisedokumenten und auf den gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Rechten wie Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung usw. Gleichzeitig sind Flüchtlinge aber auch verpflichtet, die Gesetze des Aufnahmelandes zu befolgen und sich an die dortigen Regeln zu halten. Ihr Status unterscheidet sich von dem von Asylsuchenden, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie von Vertriebenen, die innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht sind.

Geltende internationale Regeln

Die zentralen internationalen Gesetze, Konventionen und Abkommen, die den Schutz und die Behandlung von Flüchtlingen regeln, sind neben der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihrem Zusatzprotokoll von 1967 auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 sowie diverse Resolutionen und Richtlinien des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR). Diese Regelwerke legen unter anderem fest, dass Flüchtlinge weder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt noch aufgrund ihrer Flucht bestraft werden dürfen. Außerdem verpflichten sie die Unterzeichnerstaaten dazu, Flüchtlingen bestimmte Rechte zu gewähren und ihre Situation bestmöglich zu verbessern.

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