Österreichs Bauern auf ungarischem Boden

Wien – Es sind rund 200 Österreicher, die rund 200.000 Hektar ungarisches Ackerland bewirtschaften. Ihnen droht nun die Vertreibung. Seit 1994 ist es Ausländern verboten, in Ungarn Ackerflächen zu erwerben. Aus diesem Grund wurden zwischen ungarischen und österreichischen Landwirten häufig langfristige Nutzungsverträge abgeschlossen, manchmal auf Lebensdauer. Der Preis für die Nutzungsrechte hat zumeist dem Kaufpreis entsprochen und wurde bei Vertragsabschluss bezahlt. Das Nutzungsrecht wurde im Grundbuch festgehalten und galt bislang als rechtens. Bislang, denn nun drohen eben diesen Bauern Strafen beziehungsweise der Verlust des Nutzungsrechtes.

Übergangsfrist läuft aus

Am 30. April 2014 läuft die Übergangsfrist aus, die im Vorjahr nach Verabschiedung des neuen ungarischen Bodengesetzes eingeräumt wurde. Ab 1. Mai 2014 ist es Ausländern wieder erlaubt, Ackerland in Ungarn zu kaufen, so will es Brüssel, und so sieht auch die Theorie aus. Doch das neue ungarische Agrargesetz erschwert bis verhindert den Ackerkauf.  Ab dem 1. Mai 2014 sollen aber auch die vereinbarten Nutzungsrechte nicht mehr gelten. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter sucht das Gespräch mit seinem ungarischen Amtskollegen Sandor Fazekas seit längerer Zeit. Doch die Abfuhr war bisher deutlich. Ungarischer Boden sei eine ungarische Angelegenheit, hieß es. Ernst Zimmerl, österreichischer Agrarattache in Budapest die Fronten verhärtet: „Die ungarische Verwaltung handelt in dieser Causa nicht korrekt. Bei diesem Gesetz handelt es sich schlichtweg um Enteignung.“

Schätzungen liegen auseinander

Von ungarischer Seite wird von einer Million Hektar Ackerland in österreichischer Hand gesprochen, seitens Österreichs von 200.000 Hektar. Die österreichische Bauernvertretung ist dabei, die genauen Zahlen zu erheben. Doch inzwischen hat die Lage für die österreichischen Bauern in Ungarn auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Regierung unter Viktor Urban hat über die Änderung eines Strafgesetzes im Parlament abgestimmt. Und durch die Zwei-Drittel-Mehrheit wird das Gesetz nun dahin geändert, dass österreichische Bauern strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie Nutzungsverträge mit ungarischen Landwirten geschlossen haben. Aber nicht nur den österreichischen Vertragspartnern drohen dabei Haftstrafen, sondern auch den ungarischen, denn die Regierung hat die Nutzungsverträge schlichtweg als ungesetzlich deklariert. Österreich hat die EU um Rechtshilfe gebeten. Brüssel beobachtet die Situation, will jedoch keine schnellen Handlungen setzen. Für die EU sei das wichtigste, dass EU-Bürger nicht diskriminiert werden.  Die Kommissionssprecherin beteuerte jedoch, dass die Brüsseler Behörde die Vorwürfe Österreichs genau prüfen werde. Eine Stellungnahme könne erst abgegeben werden, wenn geklärt sei, welche Vorschriften der ungarischen Gesetze betroffen seien. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die ungarischen Gesetze nicht mit EU-Recht übereinstimmen, würden notwendige Schritte gesetzt, um sicherzustellen, dass entsprechende Maßnahmen geändert würden.

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