Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat entscheidende Informationen für Millionen Rentner und Arbeitnehmer in Deutschland. In den kommenden Wochen erhalten zahlreiche Haushalte Post mit wichtigen Mitteilungen.
Rentenanpassung und Beitragssatz
Eine der Hauptnachrichten in der bevorstehenden Rentenpost betrifft die jährliche Rentenanpassung. Wie in jedem Jahr zum 1. Juli werden die Renten in Westdeutschland und Ostdeutschland an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Für das Jahr 2025 ist eine durchschnittliche Rentenerhöhung von rund 3,5 Prozent zu erwarten. Das bedeutet, dass Rentner in Westdeutschland eine Steigerung ihrer monatlichen Rentenbezüge von etwa 34 Euro und Rentner in Ostdeutschland eine Erhöhung von etwa 53 Euro erwarten können.
Neben der Rentenanpassung wird in der Rentenpost auch der aktuelle Rentenbeitragssatz mitgeteilt. Dieser beträgt derzeit 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und wird voraussichtlich auch im Jahr 2023 unverändert bleiben. Der Beitragssatz setzt sich dabei je zur Hälfte aus dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.
Erhöhung der Regelaltersgrenze
Eine weitere wichtige Neuerung, über die die Rentenversicherung in den kommenden Wochen informieren wird, ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland von derzeit 65 Jahren und 8 Monaten bis zum Jahr 2031 kontinuierlich auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, beträgt die Regelaltersgrenze somit 67 Jahre.
Diese Anhebung der Regelaltersgrenze hat zur Folge, dass Versicherte, die vor 2031 in Rente gehen möchten, Abschläge auf ihre monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen müssen. Der Abschlag beträgt pro Jahr des vorzeitigen Renteneintritts 0,3 Prozent. Wer also beispielsweise zwei Jahre früher in Rente geht, muss mit einer Rentenkürzung von 0,6 Prozent rechnen.
Digitale Renteninformation
Um den Versicherten einen besseren Überblick über ihre individuelle Rentensituation zu geben, hat die Deutsche Rentenversicherung in den letzten Jahren verstärkt auf digitale Angebote gesetzt. In der bevorstehenden Rentenpost werden die Versicherten daher auch über die Möglichkeiten des Online-Portals „Mein Konto“ informiert.
Über dieses Portal können Versicherte jederzeit ihre persönlichen Rentendaten einsehen, wie beispielsweise die Höhe ihrer bisherigen Beitragszeiten und zu erwartenden Rentenzahlungen. Außerdem lassen sich hier verschiedene Rentensimulationen durchführen, um die Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien auf die spätere Rentenhöhe zu berechnen.
Darüber hinaus bietet das Online-Portal „Mein Konto“ weitere nützliche Funktionen, wie den Zugriff auf Rentenbescheide, die Möglichkeit, Anträge elektronisch zu stellen und den Rentenversicherungsverlauf nachzuverfolgen.
Gesetzliche Änderungen im Rentenrecht
Neben den regelmäßigen jährlichen Anpassungen und Informationen wird die Rentenpost in diesem Jahr auch über einige gesetzliche Neuerungen im Rentenrecht Auskunft geben.
Eine dieser Änderungen betrifft die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“. Künftig soll die Wartezeit für den Bezug dieser Rente von fünf auf zwei Jahre verkürzt werden. Damit soll der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert werden, damit Versicherte, die aufgrund gesundheitlicher Probleme ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schneller Unterstützung erhalten.
Darüber hinaus wird die Rentenversicherung über Änderungen beim Rentenbezug für Menschen mit Behinderung informieren. So wurde die Hinzuverdienstgrenze für Behinderte, die Erwerbsminderungsrente beziehen, angehoben. Dadurch können sie künftig mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Informationen zu Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
Neben den gesetzlichen Neuerungen wird die Rentenpost auch allgemeine Informationen zur Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit enthalten. Viele Versicherte sind sich nicht immer der Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten bewusst.
Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nur noch in geringem Umfang, also weniger als drei Stunden täglich, erwerbstätig sein können. In diesem Fall haben sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Berufsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass Versicherte aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Für diesen Fall bietet die private Kranken- oder Unfallversicherung oft Berufsunfähigkeitsversicherungen an, die eine zusätzliche finanzielle Absicherung leisten können.
Die Rentenversicherung wird in ihrer Post ausführlich auf diese beiden Konzepte eingehen und die jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen erläutern. Damit sollen die Versicherten für diese wichtigen Themen sensibilisiert und über ihre Absicherungsmöglichkeiten informiert werden.
Fazit
Die bevorstehende Rentenpost der Deutschen Rentenversicherung enthält eine Vielzahl an wichtigen Informationen für Millionen Rentner und Arbeitnehmer in Deutschland. Neben den jährlichen Anpassungen bei Renten und Beiträgen werden auch wesentliche Neuerungen im Rentenrecht thematisiert.
Dazu gehören insbesondere die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, der Ausbau der digitalen Renteninformation sowie Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente und den Hinzuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Mit dieser umfassenden Rentenpost will die Deutsche Rentenversicherung sicherstellen, dass alle Versicherten up to date sind und ihre individuellen Rentenansprüche und Absicherungsmöglichkeiten kennen. So können sie ihre finanzielle Zukunft bestmöglich planen und absichern.
