Sieben Banken gegen den österreichischen Bund

Sieben Banken gegen den österreichischen Bund

Wien – Mit dem Unternehmensliquiditätsgesetz aus dem Jahr 2009 sollte die Möglichkeit geschaffen werden, österreichische Unternehmen während der Finanzkrise durch die Übernahme von Garantien den Zugang zu Krediten zu erleichtern, und somit verhindert werden, dass Arbeitsplätze verloren gehen. Nun kehrte sich eine solche Übernahme gegen den Bund, denn auch der Alpine AG wurden Kredite gewährt, für die der Bund haftete, in Summe 360 Millionen Euro. Für 180 Millionen haftete der Staat. Die Banken baten die staatliche Finanzprokuratur nun zur Kasse. Die Antwort war negativ. Nun ist die Forderung Sache der Anwälte, denn sieben Banken klagen.

Das Unternehmensliquiditätsgesetz

Für die Durchführung werden vom Bund keine neuen Mittel aufgenommen, sondern 10 Milliarden Euro aus dem Bankenhaftungsschirm umgeschichtet. Die Haftungsquoten sind unterschiedlich und liegen bei 30, 50 oder 70 Prozent, wobei die Garantieabwicklung durch die Kontrollbank durchgeführt wird. Um in den Genuss der Garantien kommen zu können, müssen Kriterien erfüllt werden, so muss entweder der Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich liegen. Auch die wesentliche operative Tätigkeit muss in Österreich durchgeführt werden. Ein weiteres Kriterium liegt in der Beschäftigtenzahl, sie muss über 250 liegen. Der Umsatz muss größer als 50 Millionen Euro betragen und die Bilanz bis 1. Juli 2008 wirtschaftlich gesund gewesen sein. Unternehmen aus dem Finanzsektor sind von dem Gesetz nicht erfasst. Der Haftungsrahmen liegt bei maximal 300 Millionen Euro pro Unternehmen ist auf 5 Jahre befristet. Die Alpine schien alle Anforderungen zu erfüllen. Oder doch nicht? Denn seitens der Finanzprokuratur heißt es nunmehr von Präsident Wolfgang Poschorn als Begründung für die negative Antwort an die Banken: „Grundlage für die Haftungsübernahme gemäß ULSG war, dass ein Unternehmen wirtschaftlich auf gesunden Beinen steht. Wir haben Grund zu der Annahme, dass die Situation der Alpine in den Verhandlungen 2009 und 2010 sehr viel besser dargestellt wurde, als sie tatsächlich war. Im Interesse der Steuerzahler wird zu klären sein, wie viel die Banken wussten.“

Alpine Pleite mit weiteren Folgen

Nachdem sich die Alpine im Juni 2013 als zahlungsunfähig erklärte, waren von den 180 Millionen Euro, für die der Staat Bürge stand, noch 151,4 Millionen offen. Den betroffenen Banken, BAWAG, Erste Bank, ÖVAG, Raiffeisen International, Raiffeisen Oberösterreich, UniCredit Bank Austria und die spanische Bankia S.A., wurde jedoch die Auszahlung verweigert. Die Rechtsanwaltskanzlei Fellner Wratzfeld & Partner wurde beauftragt, die Klage einzubringen. Zwei Klageschriften gegen den Bund ergingen daraufhin an das Handeslgericht in Wien. Für die Kanzlei ist der Fall eindeutige: „Die beklagte Partei hat für jede klagende Partei Garantien gemäß dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (‚ULSG‘) abgegeben. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Alpine Bau mit Wirkung zum 20.6.2013 ist der Haftungsfall gemäß ULSG eingetreten. … Die beklagte Partei ist ihren Zahlungsverpflichtungen aus den jeweiligen Garantien bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgekommen.“

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