Tötungsdelikt in Chemnitz: Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehle

Tötungsdelikt in Chemnitz: Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehle

Nach der tödlichen Auseinandersetzung bei einem Chemnitzer Stadtfest hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Männer beantragt. Bei den Verdächtigen handele es sich um einen 23-jährigen Syrer und einen 22-jährigen Iraker, teilte die Behörde am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mehrfach auf einen 35-jährigen Deutschen eingestochen zu haben.

Der Mann starb später im Krankenhaus. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauerten noch an. Bei der tödlichen Auseinandersetzung waren zwei weitere Männer zum Teil schwer verletzt worden. Nach dem Tötungsdelikt hatten sich im Verlauf des Sonntags aufgrund von Protestaufrufen rund 800 Menschen in der Innenstadt von Chemnitz versammelt. Dabei kam es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen von Rechtsradikalen. Die Personengruppe zeigte nach Angaben der Polizei keine Kooperationsbereitschaft. Es soll auch zu Übergriffen auf Migranten gekommen sein. Die Chemnitzer Polizei bereitet sich aktuell nach mehreren Demo-Aufrufen auf neue Kundgebungen vor.

Verfassungsschutz sieht in Chemnitz Zusammenhang mit Hooligans

Angesichts der jüngsten ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz hat der sächsische Verfassungsschutz auf einen Zusammenhang mit regionalen Hooligan-Gruppierungen hingewiesen. „Diese Szene war auch in der jüngeren Vergangenheit wiederholt beteiligt an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Personen mit Migrationshintergrund“, sagte Landesverfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). Teil der regionalen gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene seien „aus dem Umfeld des lokalen Fußballvereins agierende, feste rechtsextremistische Hooligan-Strukturen“, wie etwa die „NS-Boys“ oder die Gruppe „Kaotik Chemnitz“.

Foto: Festnahme mit Handschellen, über dts Nachrichtenagentur

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