Überwachung am Arbeitsplatz: Video klärt auf, ob Arbeitgeber Online-Statusanzeigen zur Leistungsprüfung nutzen dürfen.
In Zeiten von Homeoffice und digitaler Zusammenarbeit stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter beurteilen können. Ein viel diskutiertes Thema ist die Überwachung von Online-Statusanzeigen in Arbeitsprogrammen. Ein aktuelles Video klärt auf, ob der Arbeitgeber die Online-Statusanzeige („Online“, „Abwesend“, „Offline“) zur Leistungsprüfung nutzen darf und welche Grenzen es gibt.
Statusanzeigen als Indikator für Arbeitsleistung?
Das Video geht der Frage nach, ob die Statusanzeige in Chatprogrammen und Kollaborationstools als Indikator für die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters herangezogen werden kann. Die Statusanzeige zeigt an, ob ein Mitarbeiter gerade aktiv, abwesend oder offline ist.
Experte klärt auf: Was ist erlaubt, was nicht?
Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt im Video die rechtliche Situation. „Generell darf der Arbeitgeber die Online-Statusanzeige kontrollieren“, so Görzel. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber daraus automatisch Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung ziehen darf.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter
Das Video betont, dass auch bei der Überwachung von Statusanzeigen die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter gewahrt werden müssen. Eine pauschale und lückenlose Überwachung ist unzulässig. Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der Kontrolle der Statusanzeigen haben und die Mitarbeiter transparent darüber informieren.
Leistungsbeurteilung muss auf Fakten basieren
Die Statusanzeige darf nicht das einzige Kriterium für die Leistungsbeurteilung sein. Der Arbeitgeber muss auch andere Faktoren berücksichtigen, wie z.B. die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Einhaltung von Deadlines und die Zusammenarbeit im Team. Eine Leistungsbeurteilung, die ausschließlich auf der Überwachung von Statusanzeigen basiert, ist in der Regel unzulässig.
Transparenz und Kommunikation sind wichtig
Das Video plädiert für eine offene und transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter wissen, wie ihre Daten erhoben und verwendet werden. Zudem sollten klare Regeln für die Nutzung von Arbeitsprogrammen und die Erreichbarkeit im Homeoffice festgelegt werden.
Fazit: Überwachung mit Augenmaß
Das Video zeigt, dass die Überwachung von Online-Statusanzeigen am Arbeitsplatz rechtlich zulässig sein kann, aber an strenge Auflagen geknüpft ist. Der Arbeitgeber muss die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter wahren und die Leistungsbeurteilung auf einer umfassenden Grundlage treffen. Eine transparente Kommunikation und klare Regeln sind essentiell, um Konflikte zu vermeiden und ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu fördern.
