Die 28-jährige Maria G., eine Salzburgerin, die vor elf Jahren nach Syrien ausgereist war, um sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen, wurde heute zu 24 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Maria G. verließ ihre Familie und ihre Heimatstadt im Alter von nur 17 Jahren. Sie reiste nach Syrien, um dort einen IS-Kämpfer zu heiraten und sich dem sogenannten Kalifat anzuschließen. Während ihrer Zeit in Syrien lebte sie in von IS kontrollierten Gebieten und soll aktiv die Ideologie der Terrororganisation unterstützt haben.
Rückkehr nach Österreich und Anklage
Nach dem Zusammenbruch des IS kehrte Maria G. nach Österreich zurück. Sie wurde festgenommen und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Im Laufe des Prozesses zeigte sie Reue und distanzierte sich von ihrer Vergangenheit. Sie gab an, von den Grausamkeiten des IS desillusioniert worden zu sein.
Bewährungsstrafe wegen Reue und Kooperation
Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung die Reue von Maria G. sowie ihre Bereitschaft, mit den Behörden zu kooperieren. Die Richter sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus, da die Angeklagte glaubhaft darlegen konnte, ihre extremistischen Überzeugungen aufgegeben zu haben. Die Bewährung ist an Auflagen geknüpft, darunter die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm.
Kontroverse um das Urteil
Das Urteil löste in der Öffentlichkeit gemischte Reaktionen aus. Einige kritisierten die Bewährungsstrafe als zu milde, angesichts der Schwere der Vorwürfe. Andere betonten die Bedeutung der Reintegration von ehemaligen IS-Anhängern, die bereit sind, mit ihrer Vergangenheit abzuschließen. Die Debatte um den Umgang mit Rückkehrern aus IS-Gebieten wird durch diesen Fall neu entfacht. Experten weisen darauf hin, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss, um die beste Lösung für die Gesellschaft und die Betroffenen zu finden.
