Ein Bundesgericht in Kalifornien hat der US-Regierung unter Präsident Donald Trump vorerst einen Riegel vor den geplanten dauerhaften Stellenabbau im öffentlichen Dienst geschoben.
Das Gericht untersagte die Umsetzung der umstrittenen Maßnahme, die zahlreiche Bundesbedienstete ihren Job gekostet hätte.
„Shutdown“-Erlass als Grundlage für Stellenabbau
Die Trump-Regierung hatte im Vorfeld einen Erlass erlassen, der es den Bundesbehörden ermöglichte, Stellen abzubauen, wenn bestimmte Leistungsziele nicht erreicht wurden. Kritiker warfen der Regierung vor, diesen Erlass als Vorwand für einen „Shutdown“ des öffentlichen Dienstes zu nutzen und politische Gegner aus dem Amt zu drängen.
Gewerkschaften klagten gegen Stellenabbau
Gegen den geplanten Stellenabbau hatten mehrere Gewerkschaften geklagt. Sie argumentierten, dass der Erlass der Trump-Regierung gegen geltendes Arbeitsrecht verstoße und die Rechte der Bundesbediensteten verletze. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an und erließ eine einstweilige Verfügung, die den Stellenabbau vorerst stoppt.
Gericht sieht formale Fehler und Verletzung von Arbeitnehmerrechten
In seiner Begründung wies das Gericht auf formale Fehler bei der Umsetzung des Stellenabbauerlasses hin. Zudem sah das Gericht eine Verletzung der Rechte der Bundesbediensteten, da diese nicht ausreichend über die geplanten Maßnahmen informiert und angehört worden seien.
Hoffnung für tausende Bundesbedienstete
Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Erfolg für die Gewerkschaften und die Bundesbediensteten, die von dem Stellenabbau bedroht waren. Sie können nun vorerst ihre Arbeitsplätze behalten und auf eine faire Behandlung durch die Regierung hoffen. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch nur eine vorläufige. Es ist davon auszugehen, dass die Trump-Regierung gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird.
Zukunft des Stellenabbauprogramms ungewiss
Die Zukunft des Stellenabbauprogramms der Trump-Regierung ist ungewiss. Sollte die Regierung Berufung einlegen, wird ein höheres Gericht über die Rechtmäßigkeit des Stellenabbauerlasses entscheiden müssen. Bis dahin bleibt die einstweilige Verfügung in Kraft, und die Bundesbediensteten sind vorerst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes geschützt.