Den Deutschen Rechtsstaat verachten, aber ihn gegen seine Abschiebung nach Syrien nutzen – nur so lässt sich das Verhalten eines IS-Anhängers erklären.
Ein mutmaßlicher Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen seine geplante Abschiebung nach Syrien. Der Mann, dessen Identität aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich genannt wird, argumentiert, dass ihm in Syrien Folter und der Tod drohen würden. Das Gericht hat die Klage entgegengenommen und prüft nun die Sachlage.
Brisanter Videobeweis aufgetaucht
Die Klage des IS-Anhängers wird durch ein kürzlich aufgetauchtes Video zusätzlich brisant. In dem Video, das angeblich von dem Kläger selbst aufgenommen wurde, äußert er sich zustimmend zu den Gräueltaten des IS und ruft zu weiteren Anschlägen auf. Experten des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben die Echtheit des Videos bestätigt und halten den Mann für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
„Das vorliegende Videomaterial lässt keinen Zweifel daran, dass wir es hier mit einem radikalisierten IS-Sympathisanten zu tun haben, der eine Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellt,“ erklärte ein Sprecher des Verfassungsschutzes. „Die Abschiebung ist in diesem Fall zwingend geboten, um weitere Gefahren abzuwenden.“
Streitfrage: Schutzpflicht des Staates vs. Öffentliche Sicherheit
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Einerseits hat der deutsche Staat eine Schutzpflicht gegenüber Personen, die in ihrem Herkunftsland Folter oder dem Tod ausgesetzt wären. Andererseits muss der Staat auch die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten und Gefahren abwehren. Die Richter in Düsseldorf stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, diese beiden Aspekte abzuwägen.
„Wir müssen sehr sorgfältig prüfen, ob eine Abschiebung mit unseren verfassungsrechtlichen Prinzipien vereinbar ist,“ erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. „Gleichzeitig dürfen wir die Bedrohung, die von diesem Mann ausgeht, nicht außer Acht lassen.“
Politische Reaktionen
Der Fall hat auch politische Reaktionen ausgelöst. Während einige Politiker die schnelle Abschiebung des IS-Anhängers fordern, mahnen andere zur Besonnenheit und betonen die Bedeutung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Debatte um den Umgang mit radikalisierten Islamisten wird durch diesen Fall weiter befeuert. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, ist derzeit unklar.
