Video: „Shrinkflation“ – Regierung plant Maßnahmen

Video: "Shrinkflation" – Regierung plant Maßnahmen


Der Fall Iglo sorgt für Aufsehen und befeuert die Debatte um die sogenannte „Shrinkflation“.

 

Der Tiefkühlkosthersteller Iglo wurde nun für eine versteckte Preiserhöhung verurteilt. Der Vorwurf: Die Füllmenge des Tiefkühlprodukts „Iglo Atlantik Lachs“ wurde von 250 auf 220 Gramm reduziert, ohne dass dies für Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar war. Diese Praxis, bei der Produkte kleiner werden, aber der Preis gleich bleibt oder sogar steigt, ist ein Ärgernis für viele Verbraucher und rückt nun in den Fokus der Politik.

Versteckte Preiserhöhungen durch „Shrinkflation“

„Shrinkflation“ ist ein Kofferwort, das sich aus den englischen Begriffen „shrink“ (schrumpfen) und „inflation“ zusammensetzt. Es beschreibt die Praxis von Herstellern, die Füllmenge ihrer Produkte zu reduzieren, ohne den Preis entsprechend anzupassen oder die Veränderung deutlich sichtbar zu machen. Stattdessen werden oft subtile Tricks angewendet, wie beispielsweise eine unauffällige Veränderung der Verpackungsgröße oder eine Reduzierung der Stückzahl in einer Packung.

Diese versteckten Preiserhöhungen sind für Verbraucher oft schwer zu erkennen und führen dazu, dass sie für weniger Inhalt den gleichen oder sogar einen höheren Preis zahlen. Die Praxis wird von Verbraucherschützern scharf kritisiert, da sie als intransparent und irreführend empfunden wird.

Fall Iglo: Reduzierung der Füllmenge bei „Atlantik Lachs“

Der Fall Iglo verdeutlicht das Problem der „Shrinkflation“ exemplarisch. Der Tiefkühlkosthersteller hatte die Füllmenge seines Produkts „Atlantik Lachs“ von 250 auf 220 Gramm reduziert, ohne die Verpackung oder den Preis wesentlich zu verändern. Dies führte zu einer versteckten Preiserhöhung von rund 13 Prozent.

Verbraucherschützer hatten Iglo daraufhin verklagt und Recht bekommen. Das Gericht urteilte, dass die Reduzierung der Füllmenge für Verbraucher nicht klar erkennbar gewesen sei und somit eine Irreführung darstelle.

Regierung plant Maßnahmen gegen „Shrinkflation“

Der Fall Iglo hat die Politik auf den Plan gerufen. Verbraucherschutzministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte an, Maßnahmen gegen die „Shrinkflation“ zu ergreifen, um Verbraucher besser zu schützen und die Transparenz am Markt zu erhöhen.

„Es kann nicht sein, dass Verbraucher durch versteckte Preiserhöhungen getäuscht werden“, so Paus. „Wir werden dafür sorgen, dass die Hersteller ihre Produkte klar und deutlich kennzeichnen müssen und die Reduzierung der Füllmenge für jeden erkennbar ist.“

Mögliche Maßnahmen im Überblick

Zu den möglichen Maßnahmen, die die Regierung plant, gehören:

  • Transparenzpflicht: Hersteller sollen verpflichtet werden, Änderungen der Füllmenge deutlich sichtbar auf der Verpackung zu kennzeichnen.
  • Vergleichspreise: Supermärkte sollen verpflichtet werden, Vergleichspreise pro Kilogramm oder Liter anzugeben, um Verbrauchern den Vergleich verschiedener Produkte zu erleichtern.
  • Verbot irreführender Verpackungen: Verpackungen, die den Eindruck einer größeren Füllmenge erwecken, sollen verboten werden.
  • Stärkung der Verbraucherberatung: Verbraucherberatungsstellen sollen verstärkt über das Thema „Shrinkflation“ informieren und Verbrauchern Tipps geben, wie sie sich vor versteckten Preiserhöhungen schützen können.

Verbraucher müssen wachsam bleiben

Auch wenn die Regierung Maßnahmen plant, müssen Verbraucher weiterhin wachsam bleiben und die Preise und Füllmengen genau vergleichen. Nur so können sie sich vor versteckten Preiserhöhungen schützen und ihr Geld sinnvoll einsetzen.

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