In Deutschland besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Diese Pflicht ist bereits in Kraft, auch wenn viele Angestellte noch nach Vertrauensarbeitszeitmodellen arbeiten.
In Deutschland besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Diese Pflicht ist bereits in Kraft, auch wenn viele Angestellte noch nach Vertrauensarbeitszeitmodellen arbeiten.