In Deutschland müssen Steuerpflichtige normalerweise ihre persönliche Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Allerdings können die Bundesländer in bestimmten Fällen eine Fristverlängerung gewähren.
Für Steuerjahr 2024 haben die Länder folgende Fristverlängerungen bekannt gegeben:
Baden-Württemberg: Bis zum 30. September 2025
Bayern: Bis zum 31. August 2025
Berlin Bis zum 31. Oktober 2025
Brandenburg: Bis zum 30. September 2025
Bremen: Bis zum 30. September 2025
Hamburg: Bis zum 30. September 2025
Hessen: Bis zum 31. August 2025
Mecklenburg-Vorpommern: Bis zum 30. September 2025
Niedersachsen: Bis zum 30. September 2025
Nordrhein-Westfalen: Bis zum 30. September 2025
Rheinland-Pfalz: Bis zum 30. September 2025
Saarland: Bis zum 30. September 2025
Sachsen: zum 30. September 2025
Sachsen-Anhalt: Bis zum 30. September 2025
Schleswig-Holstein: Bis zum 30. September 2025
Thüringen: Bis zum 30. September 2025
Diese Fristverlängerungen bieten den Steuerpflichtigen mehr Zeit, um ihre Steuererklärung gewissenhaft und sorgfältig zusammenzustellen. Allerdings sollten sie die jeweiligen Fristen im Hinterkopf behalten und rechtzeitig mit der Erstellung der nötigen Formulare beginnen, um Strafen oder Verzugszinsen zu vermeiden.
Foto: Steuerbescheid, über dts Nachrichtenagentur

