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Altbauten – so gehen Betonsanierung und Denkmalschutz Hand in Hand

Sicherlich ist Denkmalschutz eine gute Sache, denn vor allem in den 60er und 70er Jahren wurde gebaut und das auf Teufel komm raus – am liebsten brandneu. In dieser Zeit wurden viele wertvolle Gebäude geopfert und das besonders in den Innenstädten. Dass der Denkmalschutz entstand, das war eine Reaktion auf die Zerstörung von alter Bausubstanz. Heute gelten für die geschützten Gebäude strenge Regeln, wenn es um die Sanierung geht.
Der Schutz für den denkmalgeschützten Altbau
Kommt es zu einer Sanierung, dann kommen nicht nur spezielle Aufgaben auf den Bauherrn zu, sondern ebenfalls auf die speziellen Gewerke. Insbesondere dann, wenn der Altbau unter Denkmalschutz steht, gilt es verschiedene Aspekte zu beachten. Damit alles leichter fällt, ist es ratsam, frühzeitig die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzpfleger zu suchen.Geht es darum einen Altbau zu sanieren, dann sind dafür nicht nur die grundsätzlichen Erfahrungen notwendig, sondern es muss ebenfalls ein gewisses Verständnis für den Umgang mit der historischen Bausubstanz vorhanden sein. Notwendig ist das vor allem, wenn es sich um ein Gebäude handelt, dass unter Denkmalschutz steht. Denn in dieser Hinsicht haben die Behörden das letzte Wort, wenn es darum geht ob und wenn ja, in welchem Umfang die gewünschten Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude vorgenommen werden dürfen. Aber der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie ist zudem dazu verpflichtet, diese instand zu halten, damit das Denkmal langfristig erhalten bleibt.Denkmalschutz – viele Bauherrn schrecken zurück
Zuerst einmal ist der Denkmalschutz für viele Bauherrn abschreckend, wie die Profis der Unisan GmbH aus ihrer jahrelangen Erfahrung wissen. Nicht nur, dass die Auflagen der Denkmalschutzbehörde gescheut werden, sondern auch die damit verbundenen Kosten, die eine Sanierung mit sich bringt. Aber das Wohnen in einem solchen Baudenkmal hat durchaus seine Vorteile.Als erstes bietet ein denkmalgeschützter Altbau den Bewohnern eine individuelle Aufenthaltsqualität und zum anderen handelt es sich bei diesen Gebäuden um echte Liebhaberstücke, die sich auf dem Immobilienmarkt einer großen Nachfrage erfreuen. Darüber hinaus sind die Baudenkmäler bis dato von den Auflagen der Energiesparverordnung entbunden.Der Erhalt der historischen Bausubstanz steht im Mittelpunkt
Geht es um die Denkmalpflege, dann steht der Erhalt der historischen Bausubstanz im Mittelpunkt. Aus diesem Grund kann es beim Denkmalschutz zu großen Interessenkonflikten kommen, da die Erhaltung des Baudenkmals viele Nachteile für den Bauherrn mit sich bringt. Denn es kann nicht nur zu hohen Kosten bei der kompletten Sanierung kommen, wenn sich die Immobilie in einem desolaten Zustand befindet, sondern es kommen auch die Instandhaltungskosten während der Nutzung hinzu.Diese sogenannte Erhaltungspflicht in der Nutzungsphase ist sogar in den jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzen vorgeschrieben – dies allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren. Dazu zählen beispielsweise:- Die Tragfähigkeit von Bauteilen wieder herstellen.
- Dachkonstruktion und Dachbelag instand halten.
- Im Falle von Feuchtigkeit die Trocknung der Wände.
- Putze und/oder Anstrich instand setzen.