Antisemitismusbeauftragter will Strafgesetzbuch verschärfen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat als Reaktion auf den Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) eine Verschärfung des Strafgesetzbuches gefordert und außerdem dafür plädiert, die beabsichtigte Kürzung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ zurück zu nehmen. „Die Ereignisse von Halle stellen eine neue Dimension antisemitischer Straftaten in Deutschland dar“, sagte Klein den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagsausgaben). Ein Täter, der vorgehabt habe, „ein Massaker unter jüdischen Gläubigen anzurichten – so etwas gab es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht“, so der Antisemitismusbeauftragte weiter.

Er fordere „eine Verschärfung von Paragraf 46 Strafgesetzbuch. Dieser sieht vor, dass bei der Bemessung von Strafen rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive besonders berücksichtigt werden können. Diesen Paragrafen müssen wir um das Wort antisemitisch erweitern“, sagte Klein. Zudem seien Bund und Länder „jetzt gefordert, noch einmal grundsätzlich über die Sicherheit jüdischer Einrichtungen zu beraten“. Der Antisemitismusbeauftragte kritisierte, dass die Synagoge am höchsten jüdischen Feiertag nicht bewacht worden sei. „Ich halte das für fahrlässig“, sagte er. Er begrüße aber, dass der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), diesen Polizeischutz künftig gewährleisten wolle. Nötig sei, die politische Präventionsarbeit zu verstärken – „insbesondere das Bundesprogramm `Demokratie leben`“, so der Antisemitismusbeauftragte weiter. Zu den Plänen, das Programm „Demokratie leben“ zu kürzen, sagte er: „Diese Kürzungen sollten noch einmal überprüft werden. Das zeigt der Fall Halle sehr deutlich“, sagte Klein den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

 

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