Arbeitsbühnen – sicheres Arbeiten in luftiger Höhe

Ob Hochhaus, das Ein- oder Zweifamilienhaus oder einem anderen Einsatzbereich – ein jeder der in luftiger Höhe arbeitet, der ist besonderen Gefahren ausgesetzt. Immer wieder kommt es zu Absturzunfällen. Daher sind eine richtige Absturzsicherung und der Einsatz von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, wie Absturzsicherungen und Arbeitsbühnen unvermeidlich.

Absturzsicherungen – Corona wirkte sich auf die Sicherheit aus

Die BG Bau verzeichnete allein zwischen 2008 und 2018 über 85.000 Absturzunfälle, von denen 308 sogar tödlich endeten. Bis Ende Mai 2020 meldete die Berufsgenossenschaft Bau sogar besonders alarmierende Zahlen am Bau: So gab es von Anfang April bis Mitte Mail 15 Absturzunfälle auf deutschen Baustellen, die tödlich endeten. Als Ursache für die tödlichen Unfälle gab die BG Bau die Corona-Krise an, die für viel Aufsehen sorgte.

Der Präventionsleiter der BG Bau erklärte, dass der Coronavirus, der bereits seit Wochen die Welt dominierte und die damit verbundenen Regelungen in der Arbeitswelt. So sei es verständlich, dass eben daran viel Energie und Aufmerksamkeit auf den Baustellen gebunden seien, die weiterhin in Betrieb sind. Die BG Bau nahm die alarmierende Entwicklung nicht auf die leichte Schulter und forderte die Unternehmen auf, sich wieder verstärkt dem Arbeitsschutz zuzuwenden und die Sicherheit der Beschäftigten nicht aus den Augen zu verlieren. Doch es gab den Coronavirus nicht immer und es ist davon auszugehen, dass die Lage wieder zur Normalität zurückgelangt. Wichtig ist und bleibt, dass immer, dann wenn Arbeiten in grosser Höhe auszuführen sind, der Arbeitsschutz nicht als etwas abgetan wird, was nicht wichtig ist. Denn von diesem hängen Menschenleben ab.

Für sicheres Arbeiten in großen Höhen – Arbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen und sogenannte Vertikalmastbühnen verschiedener Bauarten kommen dann zum Einsatz, wenn es um Arbeiten in luftiger Höhe geht. Der Vorteil dieser Arbeitsbühnen ist, dass sie einen sicheren Stand sowie einen festen Untergrund bieten, wobei sie das Arbeiten bis zu einer Höhe von 100 Metern ermöglichen. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Modellen, die in Deutschland den Vorgaben der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IV, erfüllen müssen. Auf den Punkt gebracht werden diese in der einschlägigen DIN EN 280:2016-04.

Zwei Hauptgruppen werden durch die EN 280 definiert:

  • Gruppe A: Dabei handelt es sich um fahrbare Arbeitsbühnen. Bei diesen befindet sich die senkrechte Position des Lastschwerpunktes innerhalb der Kippkante.
  • Gruppe B: Dies sind fahrbare Hubarbeitsbühnen. Die senkrechte Projektion des Lastenschwerpunktes kann sich auch außerhalb der Kippkante befinden.

Zudem gibt es drei Typen bei den Arbeitsbühnen:

  • Typ 1: Nur in Transportstellung ist das Verfahren der Arbeitsbühne zulässig.
  • Typ 2: Nur mit einem Steuerpult am Untergestell (Sondergeräte) ist das Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne zulässig.
  • Typ 3: Bei diesem Typ ist das Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne (z.B. Arbeitskorb) und Steuerung von oben möglich.

Die baulichen Anforderungen an die Arbeitsbühnen werden durch die BGV-D27 „Richtlinie für Flurförderzeuge“ konkretisiert. Zugleich werden die Vorgaben für die Gestaltung und Konstruktion der Arbeitsbühnen aufgestellt:

  • Der Boden der Arbeitsbühne sollte eben, rutschfest und geschlossen sein, um so die Standfestigkeit der Personen auf der Bühne zu gewährleisten.
  • Vorhandene Öffnungen sollten nicht größer als 15 Millimeter sein, um so zu verhindern, dass Werkzeuge und/oder Materialien durchfallen können.
  • Der Boden selbst sollte die Größe von 800 mm x 1.200 mm (Flachpalette) haben.
  • Zudem sollten Gabeltaschen an der Unterseite vorhanden sein, die nach unten und zur Seite geschlossen sein müssen.
  • Die Bühne selbst muss mit einer Umwehrung versehen sein, die aus einem Handlauf, einer Knieleiste und einer Fußleiste bestehen muss. Die Fußleiste muss eine Höhe von 15 Zentimeter aufweisen, um so zu verhindern das Werkzeuge und/oder Materialien herabfallen. Die Umwehrung selbst muss 110 Zentimeter erreichen und unlösbar mit dem Boden verbunden sein.

Des Weiteren muss zum Hubmast der Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen und Vertikalmastbühnen ein Gitter vorhanden sein, welches über die gesamte Breite der Arbeitsbühne reicht. Dieser muss mindestens 180 Zentimeter hoch sein, um Verletzungen durch den Hubmast zu verhindern. Außerdem muss es sich um ein engmaschiges Gitter handeln, damit keine Hand hindurchpasst und die Gefahrenstellen des Hubmastes zu erreichen.

Bereits vor dem Einsatz beginnt die Sicherheit

Bevor mit der Arbeit begonnen wird, gilt es die richtige Hubarbeitsbühne auszuwählen. In die Entscheidung müssen wichtige Faktoren einbezogen werden, wie Untergrund und Arbeitsumgebung.

So eignen sich die Vertikalmastbühnen vor alle für den Einsatz auf engstem Raum. Denn diese Mast- oder Teleskopmastbühnen sind aufgrund ihrer kleinen Grundfläche und geringen Wendekreis dafür prädestiniert. Der Arbeitskorb selbst befindet sich an einem teleskopierenden Mast. Dadurch ist das Gerät im eingefahrenen Zustand kaum größer als ein Gabelstapler. Aber dennoch kann mit einer solchen Arbeitsbühne eine Arbeitshöhe von bis zu 12 Metern erreicht werden. Zudem sind diese Geräte für den Einsatz in Innenräumen geeignet, wie bspw. für die Inventurunterstützung im Hochregallager oder bei der Wartung von Regalen.

Die Tragfähigkeit des Bodens am Einsatzort ist ebenfalls zu berücksichtigen. Über hinaus ist es notwendig, Unterlegplatten einzusetzen, damit der Boden die Trag- und Stützlast die während des Einsatzes auftritt zuverlässig und über die gesamte Zeit des Einsatzes sicher aufgenommen werden kann. Die Abstützungen an der Maschine sind stets komplett auszufahren oder auszuziehen, damit die maximale Stützwirkung erreicht wird.

Die Qualifikation des Bedieners

Eine lange Zeit herrschte über die Qualifikation des Bedieners eine gewisse Unsicherheit. Doch spätestens seit Frühjahr 2010, als das Regelwerk „Ausbildung und Beauftragung der Bediener für Hubarbeitsbühnen“ (BGG/GUV-G 966) veröffentlicht wurde, ist damit Schluss. Die Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis sind bekannt und die Ausbildungsdauer je nach Maschinentyp sollte mindestens einen Tag dauern.

Üblicherweise gibt es im Anschluss eine Abschlussprüfung als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse. Zudem gilt, dass der Bediener vom Auftraggeber schriftlich zu beauftragen ist. Ebenfalls haben sich spezielle Fahrausweise als nützlich und praktikabel erwiesen, wie sie aus dem Bereich Stapler und Kran bekannt sind und die sich fest in der Arbeitswelt etabliert haben. In gleichem Maße ist die gesundheitliche Eignung des Bedieners wichtig und diese ist durch eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung festzustellen. Diese dient nicht nur dem Schutz des Bedieners, sondern auch den übrigen Mitarbeitern. Darüber hinaus ist unabhängig von der praktischen Ausbildung die Einweisung in die spezielle Maschinenbedienung unerlässlich. Sollte die Ausbildung an der eigenen Maschine stattfinden, dann entfällt die Einweisung. Durch den Grundsatz 966 ist genau geregelt, wer die Ausbildung vornehmen darf.

 

3 Kommentare

  1. Dieser Artikel hat mir sehr geholfen. Mit der Suche nach der richtigen Arbeitsbühne beschäftige ich mich im Moment. Jetzt weiß ich, was zu tun ist.

  2. Hallo Sarah, vielen Dank für Deine Rückmeldung, die uns natürlich sehr freut.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag über Arbeitsbühnen. Interessant, dass es allgemein drei verschiedene Typen gibt. Ich frage mich, unter welchen Typus Arbeitsbühnen mit Akku fallen würden? So eine würde ich nämlich gern mieten.

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