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Arbeitsbühnen – sicheres Arbeiten in luftiger Höhe

Ob Hochhaus, das Ein- oder Zweifamilienhaus oder einem anderen Einsatzbereich – ein jeder der in luftiger Höhe arbeitet, der ist besonderen Gefahren ausgesetzt. Immer wieder kommt es zu Absturzunfällen. Daher sind eine richtige Absturzsicherung und der Einsatz von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, wie Absturzsicherungen und Arbeitsbühnen unvermeidlich.
Absturzsicherungen – Corona wirkte sich auf die Sicherheit aus
Die BG Bau verzeichnete allein zwischen 2008 und 2018 über 85.000 Absturzunfälle, von denen 308 sogar tödlich endeten. Bis Ende Mai 2020 meldete die Berufsgenossenschaft Bau sogar besonders alarmierende Zahlen am Bau: So gab es von Anfang April bis Mitte Mail 15 Absturzunfälle auf deutschen Baustellen, die tödlich endeten. Als Ursache für die tödlichen Unfälle gab die BG Bau die Corona-Krise an, die für viel Aufsehen sorgte.Der Präventionsleiter der BG Bau erklärte, dass der Coronavirus, der bereits seit Wochen die Welt dominierte und die damit verbundenen Regelungen in der Arbeitswelt. So sei es verständlich, dass eben daran viel Energie und Aufmerksamkeit auf den Baustellen gebunden seien, die weiterhin in Betrieb sind. Die BG Bau nahm die alarmierende Entwicklung nicht auf die leichte Schulter und forderte die Unternehmen auf, sich wieder verstärkt dem Arbeitsschutz zuzuwenden und die Sicherheit der Beschäftigten nicht aus den Augen zu verlieren. Doch es gab den Coronavirus nicht immer und es ist davon auszugehen, dass die Lage wieder zur Normalität zurückgelangt. Wichtig ist und bleibt, dass immer, dann wenn Arbeiten in grosser Höhe auszuführen sind, der Arbeitsschutz nicht als etwas abgetan wird, was nicht wichtig ist. Denn von diesem hängen Menschenleben ab.Für sicheres Arbeiten in großen Höhen – Arbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen und sogenannte Vertikalmastbühnen verschiedener Bauarten kommen dann zum Einsatz, wenn es um Arbeiten in luftiger Höhe geht. Der Vorteil dieser Arbeitsbühnen ist, dass sie einen sicheren Stand sowie einen festen Untergrund bieten, wobei sie das Arbeiten bis zu einer Höhe von 100 Metern ermöglichen. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Modellen, die in Deutschland den Vorgaben der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IV, erfüllen müssen. Auf den Punkt gebracht werden diese in der einschlägigen DIN EN 280:2016-04.Zwei Hauptgruppen werden durch die EN 280 definiert:- Gruppe A: Dabei handelt es sich um fahrbare Arbeitsbühnen. Bei diesen befindet sich die senkrechte Position des Lastschwerpunktes innerhalb der Kippkante.
- Gruppe B: Dies sind fahrbare Hubarbeitsbühnen. Die senkrechte Projektion des Lastenschwerpunktes kann sich auch außerhalb der Kippkante befinden.
- Typ 1: Nur in Transportstellung ist das Verfahren der Arbeitsbühne zulässig.
- Typ 2: Nur mit einem Steuerpult am Untergestell (Sondergeräte) ist das Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne zulässig.
- Typ 3: Bei diesem Typ ist das Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne (z.B. Arbeitskorb) und Steuerung von oben möglich.
- Der Boden der Arbeitsbühne sollte eben, rutschfest und geschlossen sein, um so die Standfestigkeit der Personen auf der Bühne zu gewährleisten.
- Vorhandene Öffnungen sollten nicht größer als 15 Millimeter sein, um so zu verhindern, dass Werkzeuge und/oder Materialien durchfallen können.
- Der Boden selbst sollte die Größe von 800 mm x 1.200 mm (Flachpalette) haben.
- Zudem sollten Gabeltaschen an der Unterseite vorhanden sein, die nach unten und zur Seite geschlossen sein müssen.
- Die Bühne selbst muss mit einer Umwehrung versehen sein, die aus einem Handlauf, einer Knieleiste und einer Fußleiste bestehen muss. Die Fußleiste muss eine Höhe von 15 Zentimeter aufweisen, um so zu verhindern das Werkzeuge und/oder Materialien herabfallen. Die Umwehrung selbst muss 110 Zentimeter erreichen und unlösbar mit dem Boden verbunden sein.