Arbeitsschutzkleidung – persönliche Schutzausrüstung für ein Höchstmaß an Sicherheit

Arbeitsschutzkleidung - persönliche Schutzausrüstung für ein Höchstmaß an Sicherheit

Pflicht eines jeden Arbeitgebers ist es, seine Mitarbeiter im Job ausreichend zu sichern. Die Arbeitskleidung stellt im Rahmen der Arbeitssicherheit einen bedeutenden Bereich dar. Zu unterscheiden ist hier die Art von Arbeitskleidung, die sich durch eine starke Strapazierfähigkeit und den Schutz gegen die unterschiedlichsten Witterungsverhältnisse auszeichnet, von der die für einen Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) darstellt. Diese sogenannten persönlichen Schutzausrüstungen, die beispielsweise gegen Feuer und Chemikalien schützen, unterliegen gesetzlichen Normen, die unbedingt erfüllt werden müssen.

Arbeitskleidung für gefährliche Arbeiten

Nach der Deutschen- Industrie-Norm gefertigte Arbeitsschutzkleidung kommt dort zum Einsatz, wo die Berührung mit Hitze, Flammen, thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens oder Chemikalien zu erwarten sind. Erfahrene, namhafte Hersteller von Arbeitskleidung wie die rofa GmbH bieten Schutzkleidung für die unterschiedlichsten Anforderungen an. Verschiedene Gewebearten und die genaue Kennzeichnung der Einsatzbereiche machen die Wahl der richtigen Kleidung für Unternehmer und Mitarbeiter recht einfach und plausibel.

Schweißen nur mit sicherer Arbeitskleidung

Mitarbeiter zu deren Tätigkeiten das Schweißen zählt, müssen laut Gesetzgeber mit entsprechender Arbeitsschutzkleidung ausgestattet werden. Welche Voraussetzungen diese Kleidung erfüllen muss, hängt allerdings von der Art des Schweißens ab. Die Norm, die diesen Verfahren zu Grunde liegt, ist die DIN EN ISO 11611:2008-01 für Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren. Der Schutz besteht gegen kleine geschmolzene Metallspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit

Flammen und gegen Strahlungswärme aus dem Lichtbogen.

Die persönliche Schutzausrüstung fürs Schweißen unterliegt zwei Klassifizierungen

Klasse I

Die entsprechende Arbeitskleidung unterliegt hierbei zwei Klassifizierungen. Die Klassifizierungen beziehen sich sowohl auf das eingesetzte Verfahren als auch auf die Umgebungsbedingungen. Klasse I wurde entwickelt für weniger gefährdende Schweißverfahren, bei denen weniger Schweißspritzer und eine niedrigere Strahlungswärme auftreten. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Verfahren: Gasschmelzschweißen, WIG-Schweißen, Mikroplasmaschweißen, Hartlöten, Punktschweißen, MMA-Schweißen.

Bezogen auf die Umgebungsbedingungen bedeutet das, dass Kleidung der Klasse I dann zum Tragen kommt, wenn folgende Maschinen eingesetzt werden: Sauerstoffschneidemaschinen, Plasmaschneidemaschinen, Widerstands-Schweißmaschinen, Maschinen für thermisches, Sprühschweißen, Tischschweißen.

Klasse II

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Klasse 2, soll bei manuellen Schweißverfahren getragen werden, bei denen sich erhebliche Schweißspritzer und Metalltropfen bilden. Zu diesen Verfahren zählen: MMA-Schweißen, MAG-Schweißen, selbstschützendes Fülldraht-Lichtbogenschweißen, Plasmaschweißen, Fugenhobeln, Sauerstoffschneiden, thermisches Sprühschweißen.

Betrachtet man die Umgebungsbedingungen, so ist es unbedingt nötig Arbeitskleidung der Klasse II zu tragen wenn in engen Räumen geschweißt wird oder wenn Schweiß- oder Schneidearbeiten über Kopf oder in ähnlichen Haltungen ausgeübt werden müssen.

Die Vielfalt der DIN Normen in der PSA-Kleidung

Je nach Tätigkeit unterliegt die notwendige persönliche Schutzausrüstung unterschiedlichen Normen. Wer sich nicht sicher ist, welche Workwear für die einzelnen Einsatzfelder im Unternehmen die richtige ist, kann sich bei den Herstellern individuell beraten lassen. Diese stellen den Interessenten die individuell angepasste Kombination aus Bundhose, Latzhose, Jacke und Zubehör entsprechend der richtigen Norm zusammen.

Mit dem PROBAN®-Verfahren zu qualitativ hochwertiger PSA-Kleidung

Bei der Wahl der Arbeitskleidung für Ihre Mitarbeiter ist darauf zu achten, dass es sich um qualitativ hochwertige Materialien handelt, die ihre flammenhemmenden Eigenschaften lange bewahren. Ein Verfahren, das diese Voraussetzungen schafft, ist das PROBAN®-Verfahren. Hierbei wird das Baumwoll- oder Baumwollmischgewebe mit der PROBAN®-Chemikalie (THPC) imprägniert. Weitere Prozesse folgen und das Ergebnis ist ein langlebiges Produkt, das Sicherheit bei gefährlichen Arbeiten verleiht und das auch nach vielen Wäschen.

Fazit

Herkömmliche Arbeitskleidung und die persönliche Schutzausrüstung unterscheiden sich darin, dass PSA-Kleidung genauesten DIN-Normen unterliegt. Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung Ihrer Schutzkleidung nach den geltenden Normen. Wer bei der Anschaffung darauf achtet, dass die flammenhemmenden Eigenschaften durch ein bewährtes Verfahren (wie das PROBAN®-Verfahren) geschaffen wurden, muss nicht um den Verlust der Schutzeigenschaften bangen.

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