B2B Adressen kaufen zur Neukunden-Gewinnung

Es ist für viele Existenzgründer nicht nachvollziehbar, wie es möglich ist, dass sie bereits kurz nach ihrer Firmengründung mit Werbung bombardiert werden. Das beginnt bei Lieferanten für Büromaterial, über Firmen-Versicherungen und Kreditkarten bis hin zu Kfz-Händlern. All diese Anbieter haben Kenntnis von der Neugründung des Unternehmens.

2016 wurden im 1. Halbjahr 361.300 Unternehmen angemeldet. 66.000 davon sind Betriebe mit einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung, wogegen 95.200 Kleinunternehmen stehen. Der Rest der neu eröffneten Betriebe sind reine Nebenverdienst-Unternehmen. All diese Neuanmeldungen sind für die Wirtschaft und den Handel von größter Wichtigkeit und ein Gründer benötigt in der Regel eine komplette Erstausstattung. Das beginnt bspw. beim PC, Drucker und Büromaterial. Je nach Branche, wird dann noch eine entsprechende Software benötigt, Maschinen und Geräte. In der Regel hat der Gründer keine Chance, der Werbeflut, die auf ihn einströmt zu umgehen. Damit er selbst an dem Geschäftsleben teilnehmen kann, muss er sein Unternehmen nach außen darstellen – und damit wird er sich in die Reihe der werbenden früher oder später einordnen müssen und selbst neugegründete Unternehmen kontaktieren.

Wie erhalten Anbieter die Informationen?

Die Tageszeitung ist eine Quelle um an Informationen über Neugründungen zu kommen. Schaltet der Existenzgründer eine Annonce in der Zeitung, aufgrund der Geschäftseröffnung, liefert er den Anbietern sämtliche Informationen für eine gezielte Werbeaktion. Ein Werbeanbieter kann dann mit ein wenig Recherchearbeit die fehlende Anschrift herausfinden und eine branchenspezifische Werbung versenden. Ist der Existenzgründer dann erst einmal in dem Adressbestand eines Unternehmens gelistet, dann dauert es nicht lange, dass er von weiteren Firmen gezielte Werbung erhält. Inwieweit die Adressen weitergegeben und verkauft werden dürfen, das wird durch das Datenschutzgesetz geregelt. Nichtsdestotrotz: Der Handel mit B2B Adressen ist allgemein üblich.

Wer mit seinem Unternehmen erfolgreich sein möchte, der muss bereits in der Gründungsphase neue Kunden, Lieferanten und Händler anschreiben, anrufen und letztlich akquirieren. Um das umzusetzen, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten und eine davon ist es, entsprechende Adressen zu kaufen und dann via Kaltakquise Kontakt aufzunehmen. Allerdings hat die Methode der Kaltakquise ihre Nachteile und die Firmen müssen wichtige Regeln beachten.

Kaltakquise: Was ist verboten – was ist erlaubt?

Im B2B und im B2C Bereich bestehen rechtliche Grundlagen für die Akquise. Im B2C Bereich (private Neukunden) darf nur per Telefon, Fax oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden, wenn die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Diese muss entweder per Unterschrift dokumentiert sein oder durch ein Gespräch an einem Messestand. Werden Werbeanrufe, – Mails oder -Faxe unaufgefordert versendet – so ist das verboten. Werden die Adressen eingekauft, dann muss darauf geachtet werden, dass eine Zustimmung der Adressaten vorliegt, um für Werbezwecke kontaktiert zu werden.

Im B2B Bereich verhält sich der Fall anders. Hier ist eine Kaltakquise über Anrufe, E-Mails und Faxe ebenfalls nicht erlaubt. Doch das Gesetz formuliert hier eine große Ausnahme: Könnte der Geschäftskunde „mutmaßlich“ an dem Angebot interessiert sein, dann darf er telefonisch kontaktiert werden. Im B2B ist das mutmaßliche Interesse zumeist dann gegeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen Produkt/Dienstleistung und dem kontaktierten Unternehmen besteht. So darf beispielsweise ein Software-Entwickler, der Programme für das Handwerk anbiete, telefonisch sein Glück bei den Handwerksbetrieben versuchen.

Stets erlaubt bei der Kaltakquise ist der persönlich adressierte Brief, der an Privat- sowie an Geschäftskunden versendet werden darf. Die Ausnahme: Der Adressat hat mitgeteilt, dass er keine Post erhalten möchte.

Die Maßnahmen zur Kaltakquise werden im „Gesetz für unlauteren Wettbewerb § 7“ wie folgt begrenzt: „Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für ­Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

B2B Adressen kaufen

Mittlerweile hat sich eine Vielzahl von Unternehmen etabliert, die sich darauf spezialisiert haben, B2B Adressen zu sammeln, aktuell zu halten und zu verkaufen. In diesen Datenbanken finden sich Millionen von Firmenadressen von wirtschaftsaktiven Firmen. Diese Adressen sind für Unternehmen aller Branchen ein wesentlicher Schlüssel, um die eigene unternehmerische Tätigkeit weiter auszubauen. Dabei kann die Kontaktaufnahme über die B2B Adressen zu reinen Marketingzwecken erfolgen oder um gewerblichen Kunden die eigenen Produkte und Angebote näher zu bringen. In beiden Fällen ist es nötig, über ein großes Kontingent an Adressen zu verfügen, die zielgerichtet für Marketing und Akquise zum Einsatz kommen.

Mit einer reinen Firmenadresse hält der Unternehmer den Schlüssel zur Kontaktaufnahme in der Hand, aber besonders bei den großen Unternehmen ist diese allein nicht ausreichend. Sie ermöglicht es in der Regel nicht, einen direkten Kontakt zu den eventuell neuen Geschäftspartner herzustellen. Daher ist bei den B2B Adressen der richtige Ansprechpartner wichtig, der als Entscheider auf das e-Mailing eingehen kann.

Ganz egal, ob die Firmenadressen für ein gezieltes Marketing benötigt werden oder für eine sachliche Kontaktaufnahme – B2B Adressen von dem richtigen Anbieter, stellt eine Erleichterung der firmenübergreifenden Kommunikation dar. Durch korrekte Daten und dem direkten Weg zum Entscheider spart der Unternehmen nicht nur Zeit in der Akquise, sondern auch viel Mühe und Kosten von umständlichen Mailing-Kampagnen.

2 Kommentare

  1. Guten Tag,

    Ihr Beitrag gefällt mir sehr gut!
    Wir hatten in unserer Firma großen Erfolg mit dem Kauf von Adressen. Wir kauften bei http://www.adressmonster.de
    und hatten damit unsere Kampagne sehr gut umsetzen können. Ihr Beitrag brachte mich erst auf die Idee Adressen zu kaufen! Deshalb vielen Dank für den Artikel.
    Mir hat er sehr weiter geholfen!

    Liebe Grüße
    Lisa-Maria

  2. Toller Artikel, gefällt mir sehr gut. Ich selber habe bisher Erfahrungen mit zum Beispiel https://www.address-base.de oder Schober vor 1-2 Jahren gemacht. Damalig war die Rechtslage ja etwas anders und man musste einige Sachen weniger beachten.

    Gibt es vielleicht einen Update-Artikel von Ihnen? Vor allem das Thema DSGVO finde ich super interessant.

    Lieben Dank

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