Bayerns Justizminister Bausback will Fußfessel für Stalker

Um Stalking-Opfer noch besser zu schützen will Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) künftig Wiederholungstätern elektronische Fußfesseln anlegen. Der Vorstoß soll bei der Justizministerkonferenz im Juni besprochen werden. „Stalking heißt: Die Täter nehmen den Opfern die Möglichkeit, ihr normales Leben, einen normalen Alltag zu leben“, sagte Bausback der „Bild“ (Samstag).

Die Folge seien Angst, Hilflosigkeit und Ohnmacht. Rund 22.000 Fälle würden pro Jahr in Deutschland angezeigt. Soweit von verurteilten Nachstellungstätern weiterhin die Gefahr von Stalkinghandlungen ausgeht, soll nach dem Willen von Bausback der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung möglich sein. Gleiches gilt bei schweren und wiederholten Verstößen gegen Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz. Betroffene können beim Familiengericht ein sogenanntes Kontaktverbot erwirken – ab diesem Zeitpunkt darf sich der Stalker in einem bestimmten Umkreis nicht mehr dem Opfer nähern. „Auch wenn klar ist, dass wir solche entsetzlichen Fälle nie vollständig verhindern können – wir sind es den Opfern schuldig, alle Register zu ziehen, die der Rechtsstaat zu bieten hat“, sagte Bausback. „Deshalb fordere ich die elektronische Fußfessel für verurteilte Stalker, von denen weiterhin Stalking-Gefahr ausgeht. Dasselbe gilt für Menschen, die wiederholt und schwer gegen gerichtliche Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen – auch wer sich nicht an gerichtliche Kontaktverbote hält, dem gehört gegebenenfalls die elektronische Fußfessel angelegt. Hier muss der Bundesjustizminister handeln. Ich werde das auf der nächsten Justizministerkonferenz Mitte Juni zum Thema machen“, kündigte er an.

Foto: Polizeiauto (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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