
Die Unternehmen könnten sich daher "derzeit nicht sicher sein, die Anforderungen des EuGH und des Datenschutzrechts zu erfüllen". Der BDI appellierte daher an die Aufsichtsbehörden, von Sanktionsmaßnahmen bis zur Schaffung von Rechtsklarheit abzusehen. Nach einer Studie der Freiburger Denkfabrik CEP (Centrum für Europäische Politik) zu den Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil übermitteln zahlreiche Unternehmen aus der Europäischen Union nach wie vor illegal personenbezogene Daten in die USA. "Datentransfers von Unternehmen aus der EU an Cloud-Dienste in den USA wie Microsoft, Amazon, Google oder Dropbox sind rechtswidrig, wenn die dortigen Datenempfänger den US-Überwachungsgesetzen unterliegen und Zugriff auf die Dateninhalte im Klartext haben", sagte die Autorin der Studie, Anja Hoffmann, dem "Handelsblatt". Dies gelte auch dann, wenn sich die Unternehmen auf Standardvertragsklauseln oder unternehmensinterne Datenschutzregelungen stützten. Denn in diesen Fällen lasse sich der Zugriff der US-Behörden auch durch zusätzliche Datenschutzmaßnahmen nicht wirksam verhindern. Plöger unterstrich vor diesem Hintergrund, der rechtssichere Transfer von Daten auf globaler Ebene sei für die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft "von überragender Bedeutung". Der transatlantische Datenverkehr spiele hierbei eine ganz besonders wichtige Rolle. "Insbesondere wegen der Wichtigkeit der USA als Investitionsstandort und Exportmarkt sowie als Anbieter innovativer und leistungsfähiger globaler IT-Services ist ein einfacher und rechtssicherer transatlantischer Datentransfer für die deutsche Industrie essenziell", so Plöger. (dts Nachrichtenagentur)
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