Detektive kennen die meisten Menschen aus Hollywood-Streifen: Aber in der Realität gibt es genügend Fälle, auch solche, die weniger spektakulär als die in Hollywood sind, in denen eine Detektei einen erheblichen Mehrwert für ihren Auftraggeber leistet. Speziell, wenn sie zwischen Arbeitgeber und -nehmer geschaltet wird, gelten aber entsprechende rechtliche Hürden, die sich aus dem Schutzstatus des Angestellten ergeben.
Was kann eine Detektei generell leisten?
Detektive können sowohl im Privaten als auch speziell innerhalb der Wirtschaft tätig werden. Die Aufgabenfelder einer breit aufgestellten Detektei mit entsprechend fachlich qualifiziertem Personal sind vielfältig: So könnte der Detektiv beispielsweise bei dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug belastendes Beweismaterial sammeln oder beim Verdacht der Untreue beschattend tätig sein. Bei bereits stattgefundenen Delikten, wie zum Beispiel Diebstählen oder Vandalismus, können Detektive zudem die entsprechenden bei der Beweisfindung unterstützen. Privatleute, die ihre Vorfahren oder Verwandte suchen, könnten mit der Suche ebenfalls eine Detektei beauftragen.
Die Einsatzgebiete einer Detektei im Kontext der Wirtschaft sind in den Grundzügen vergleichbar: Auch da werden die Leistungen allen voran durch Beweisfindung und dem Erlangen von zusätzlichem Wissen charakterisiert. So könnte eine Wirtschaftsdetektei beispielsweise bei Diebstählen ergänzend ermitteln oder Bewerber auf Herz und Nieren überprüfen. Das gilt vorwiegend in Branchen, die mit besonders sensiblen Informationen hantieren. Generell werden Detektive zum Beispiel auch als Sachverständige für Abhörschutz oder Cyber-Sicherheit oder Fällen von vermuteter Wirtschaftskriminalität tätig. Ziel ist immer in einem rechtlich sicheren Rahmen Informationen zu erlangen, im Regelfall, um diese dann dem Auftraggeber zu übergeben.
Einsatz einer Detektei im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist zwar keine Normalität, ebenso aber nicht unbedingt so selten, wie man vermuten dürfte. Der Gesetzgeber erlaubt, aber pauschal keine dauerhafte Beschattung, denn diese würde einem schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angestellten entsprechen. Unternehmen, die eine Detektei zur Überwachung und Beweisfindung mit Hinblick auf einzelne Mitarbeiter beauftragen möchten, müssen dafür mindestens einen konkreten Verdacht vorbringen. Eine grundlose Überwachung, bei der dann „auf gut Glück“ ein Verdacht geprüft wird, ist nicht zulässig.
Geäußert hat sich dazu zuletzt auch das LAG Thüringen in einem Urteil. Der für drei Tage beschattete Arbeitnehmer wurde von Detektiven unter anderem in seinem privaten Zuhause fotografiert und überwacht – und das für 24 Stunden am Tag. Die Richter stellten dem Arbeitnehmer eine entsprechende Entschädigung aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit in Aussicht. Unternehmen müssen und sollten daher vorab prüfen, ob der jeweilige Verdacht nachvollziehbar und transparent herbeigeführt wurde, bevor es an die eigentliche Beweisfindung zur tatsächlichen Bestätigung des Verdachts geht.
Konkrete Verdachtsfälle, bei denen ein Detektiv tätig werden kann, sind beispielsweise Diebstähle oder das Entwenden von empfindlichen Daten – darunter auch Wirtschaftsgeheimnisse. Das gilt speziell dann, wenn im Zuge des Verdachts bereits eine stichhaltige Vermutung besteht, dass Betriebsgeheimnisse zu Wettbewerbern getragen wurden. Des Weiteren müssen Arbeitgeber darauf achten, ob ihnen selbst tatsächlich ein Schaden entstand. Ist beispielsweise ein Mitarbeiter schon länger als sechs Wochen mit einer fortbestehenden Diagnose erkrankt, wäre dann die Krankenkasse für den Lohnausgleich zuständig. Der Arbeitgeber hätte keine Handhabe mehr, da er selbst den Lohn nicht mehr zahlt und das berechtigte Interesse im juristischen Sinne nun bei der Krankenkasse liegt.
Rechtliche Grundlage vor der Beauftragung prüfen
Fehlzeiten allein sind im Regelfall kein ausreichender Grund für eine Beauftragung einer Detektei: Selbiges gilt für andere Fälle, weshalb Arbeitgeber vorab die juristischen Rahmenbedingungen gründlich prüfen und sich von einer seriösen Detektei ergänzend beraten lassen sollten.

