Bergisch Gladbach: Baumschutz für den Gronauer Wald

Bürgermeister Lutz Urbach macht einen neuen Vorstoß in Sachen Baumschutz: Nachdem die flächendeckende Bergisch Gladbacher Baumschutzsatzung seit dem Jahr 2005 durch Ratsbeschluss außer Kraft gesetzt ist, wird er nun in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr vorschlagen, eine Satzung in Sachen Baumschutz für die Gartensiedlung Gronauer Wald zu beschließen.
Dass ortsteilbezogener Baumschutz juristisch möglich ist, hat die Verwaltung im Vorfeld der Beschlussvorlage geprüft. Die Gartensiedlung Gronauer Wald gilt als Besonderheit im Stadtgebiet, weil hier die Bäume einen ganz eigenen Stellenwert einnehmen. Sie sind – entsprechend der Entstehungszeit der Siedlung – zum Teil über 100 Jahre alt und haben sich zu besonders schönen und ökologisch wertvollen Exemplaren entwickelt, die die Siedlung und das Straßenbild bestimmen. In der Folge ist eine große Anzahl und Artenvielfalt von Park- und Gartenvogelgemeinschaften entstanden. Die Lerbachaue und die Schluchter Heide, die mit der Gartensiedlung in räumlicher Verbindung stehen, werden durch den Erhalt von Bäumen und Hecken ebenfalls in ihrem Wert gestärkt; durch die angrenzenden Gewerbegebiete der Gohrsmühle und Zinkhütte ist auch die Luftreinhaltung ein wichtiger Aspekt für den Schutz der Vegetation im Gronauer Wald.
Der Geltungsbereich der Satzung soll sich vom Lerbach im Norden bis zu Richard-Zanders-Straße und Ahornweg im Süden erstrecken, von der Wiesenstraße im Osten bis zum Gronauer Waldweg und dem alten Bahndamm im Westen. Geschützt werden sollen Bäume und Hecken, im wesentlichen Laubbäume und Kiefern ab 90 cm Stammumfang, Obstbäume ab 60 cm Stammumfang sowie alle freiwachsenden und geschnittenen Hecken ab 1 m Höhe der Arten Liguster, Weißdorn und Hainbuche. Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile bleiben von der Satzung unberührt; sie werden nach übergeordneten gesetzlichen Regelungen beurteilt.
Die geschützten Bäume und Hecken dürfen entsprechend dem Verwaltungsvorschlag weder entfernt, zerstört, geschädigt oder wesentlich verändert werden. Was dies bedeutet, ist in dem Satzungsentwurf genau definiert, genauso wie die Ausnahmen und das Verfahren, unter dem eine Ausnahme erteilt werden kann. Wird eine Ausnahme genehmigt, so ist der Antragsteller verpflichtet, eine Ersatzpflanzung in genau definiertem Umfang vorzunehmen. Oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die von der Stadtverwaltung zweckgebunden für Gehölzpflanzungen im Stadtgebiet verwendet werden muss. Ein Baum schlägt da mit 500 Euro zu Buche, ein laufender Meter Hecke mit 150 Euro.
Eins kann eine Baumschutzsatzung nicht verhindern: dass Bäume aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden müssen. Denn der bekannte Spruch „Baurecht bricht Baumrecht“ gilt auch hier, dagegen können städtische Satzungen nichts ausrichten. Der Schutz der Siedlung als Kleinod der Gartensiedlungsarchitektur liegt den Bürgerinnen und Bürgern sehr am Herzen; vor fünf Jahren wurde deshalb der der „Freundeskreis Gartensiedlung Gronauer Wald“ gegründet, der nicht nur die Baumschutzsatzung sehr begrüßt, sondern auch den Wildwuchs in Stein und Beton nachhaltig eindämmen möchte.
Die Stadt hat auch hierzu bereits einige Gegenmaßnahmen getroffen: So wurde eine Denkmalbereichssatzung für den Kern der Siedlung rund um den Platz An der Eiche erlassen; außerdem entstand im Auftrag der Stadt und unter Mitfinanzierung des Freundeskreises ein Gutachten zum Siedlungsbestand sowie ein Handbuch für Grundstückseigentümer, das wertvolle Empfehlungen zum Erhalt des Siedlungscharakters im Gronauer Wald gibt.

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