Berlin prüft härtere Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern

Die Bundesregierung erwägt nach dem massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde deutliche Strafverschärfungen. Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, kommt der Gesetzgeber damit einer „Prüfbitte“ der Länder nach. Das Anliegen wird vom Bundesinnenministerium geprüft, das dazu bereits Gespräche mit dem Justizressort vereinbart hat.

Das Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) teilte mit, man werde sich damit beschäftigen, wie solch schwere Straftaten „noch effektiver verfolgt werden können“. Die Innenminister der 16 Länder hatten den Bund aufgefordert, das Strafgesetzbuch hinsichtlich sexuellen Kindesmissbrauchs sowie das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie zu ändern. „Entsprechende Straftaten sollen daher als Verbrechen eingestuft werden“, heißt es in einem Beschluss der Innenministerministerkonferenz (IMK), der im Juni gefasst wurde. Das bedeute eine „Erhöhung der Mindeststrafe auf ein Jahr“, heißt es weiter. Bislang betragen die Mindeststrafen lediglich sechs beziehungsweise drei Monate. Außerdem soll das Höchstmaß für Straftaten im Zusammenhang mit dem Verbreiten „kinderpornografischer Schriften“ von fünf auf zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Die Innenminister wollen auch, dass der Besitz solcher Schriften mit fünf statt bisher drei Jahren bestraft wird. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte: „Jetzt muss endlich gehandelt werden. Der Konsum von Kinderpornografie ist kein Bagatelldelikt, sondern ein abscheuliches Verbrechen. Deshalb sollten wir es in Zukunft auch wie ein Verbrechen bestrafen.“ Unterstützt wird die Einstufung als Verbrechen von Johannes-Wilhelm Rörig, dem Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. „Das wäre ein klares und überfälliges Statement des Rechtsstaats gegen Kindesmissbrauch“, sagte Rörig. Er setze auf die präventive Wirkung von Strafverschärfungen. Die Strafen seien bisher zu gering. „Uns wird immer wieder berichtet, dass Täter mit lediglich 90 Tagessätzen Geldstrafe davonkommen“, sagte Rörig. In dem Lügde-Prozess vor dem Landgericht Detmold, der sich seit Ende Juni mit den mehr als 450 Fällen von Missbrauch und Kinderpornografie beschäftigt, wurde am vergangenen Mittwoch ein erstes Urteil verkündet. Ein 49-Jähriger erhielt als Mittäter zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Hauptprozess soll am 1. August fortgesetzt werden.

Foto: Kinder vor einem unsanierten Haus in Berlin-Neukölln, über dts Nachrichtenagentur

 

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