Betriebliche Altersversorgung: Das sind die Vorteile

Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Beschäftigtenzahl in Deutschland 2013 mit 42,6 Millionen Arbeitnehmern ein neues Rekordhoch erreicht. Dieser hohe Beschäftigungsstand sorgt dafür, dass Steuereinnahmen und Beiträge für die Rentenkassen kräftig sprudeln. Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme, in den kommenden Jahren dürfte sich dies massiv ändern. Arbeitnehmer sollten deshalb die Vorteile nutzen, welche ihnen die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet.

Rentenversicherung: Die Lage wird sich dramatisch verschlechtern

Die sogenannten Babyboomer sorgen dafür, dass sich die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren dramatisch verschlechtern wird. Mit dem Begriff Babyboomer sind die geburtenstarken Jahrgänge in den Jahren von 1955 bis 1970 gemeint. Für die ersten dieser Jahrgänge endet das Erwerbsleben in den kommenden Jahren. Dadurch steigt der sogenannte Altenquotient von aktuell rund 30 Prozent auf etwa 49 Prozent im Jahr 2030 und sogar auf etwa 63 Prozent im Jahr 2060 an. Der Altenquotient wird dadurch ermittelt, dass die Menschen in einem Alter ab 65 Jahren ins Verhältnis zu jeweils 100 Personen zwischen 15 und 64 Jahren gesetzt werden. Diesen Anstieg hat die Bertelsmann Stiftung durch eine Studie ermittelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht deshalb spätestens ab dem Jahr 2030 ein erneuter Anpassungsbedarf.

Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge

Mit diesen Prognosen vor Augen sollte allen Bundesbürgern bewusst sein, dass die gesetzliche Rente allein künftig nicht mehr ausreicht. Sie müssen sich also eine zweite Säule aufbauen, damit sie ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen können. Dafür bietet sich eine zusätzliche Versorgung in Form der betrieblichen Altersversorgung an. Eine weitere Säule können Kaptialanlageprodukte wie Lebensversicherungen, Fonds, Aktien oder Anleihen sein.

Die bAV und der Brutto-Netto-Effekt

„Die bAV als Option zur Altersvorsorge ist deshalb so interessant für jeden Arbeitnehmer, weil sie den Brutto-Netto-Effekt nutzt“, sagt Michael Reizel, seines Zeichens Chef der BVUK-Gruppe. Diese beschäftigt sich mit Beratung und Kommunikation in den Themenbereichen Vergütung sowie Versorgung und bietet maßgeschneiderte Lösungen an, die vor allem für mittelständische Unternehmen interessant sind. Arbeitnehmer können sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge sparen, wenn sie einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente investieren. Der Grund: Die Beiträge für die bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. „Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ist dieser Betrag steuerfrei, zudem werden unter diesen Voraussetzungen keine Sozialversicherungsbeiträge fällig“, so Reizel zu den wichtigen Vorzügen der bAV. Dadurch müsse der Arbeitnehmer lediglich rund 50 Prozent der Beiträge selbst bezahlen. „Die bAV stellt aber auch für den Arbeitgeber eine Ersparnis dar, weil die eingezahlten Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Grenzen nicht mit Lohnnebenkosten belastet werden“, erläutert Reizel weiter.

Deshalb ist die bAV für Arbeitgeber interessant

Aktuell liegt die Grenze bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch die bAV in eine Rente umgewandelt werden können. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eigene Beiträge aufzuwenden. „Arbeitgeber sollten aber generell ein starkes Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter per bAV etwas für die Altersversorgung tun und dies gegebenenfalls sogar durch eigene Beiträge unterstützen – schließlich sparen sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls“, so Michael Reizel. Für jeden Betrieb kann ein individuelles bAV-Konzept entwickelt werden. Beispielsweise können auch verschiedene „Risikobausteine“, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in die bAV integriert werden. Michael Reizel ist der Meinung, dass die bAV nicht nur für Unternehmer und Arbeitnehmer interessant ist, sondern bald auch gesamtgesellschaftlich eine wichtige Rolle spielen könnte: „Wenn heute nicht ausreichend Arbeitnehmer private Vorsorge betreiben, muss der Staat später die niedrigen gesetzlichen Renten aus Steuermitteln auf das Existenzminimum aufstocken – diese Steuermittel müssen dann von Beschäftigten und Unternehmen aufgebracht werden.“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert