Video: „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“

Video: "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand"


Rätsel gelöst: Was bedeutet „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ auf Rückumschlägen?

 

Wer kennt das nicht? Man erhält eine Postsendung, die einen Rückumschlag enthält mit dem Aufdruck „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“. Was aber bedeutet dieser Vermerk genau? Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie den Umschlag frankieren müssen oder nicht. Wir klären auf!

Freiwillige Frankierung, keine Pflicht

Der Vermerk „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ bedeutet, dass Sie den Rückumschlag nicht zwingend frankieren müssen. Es handelt sich um eine freundliche Bitte des Absenders, den Umschlag zu frankieren, wenn Sie zufällig eine passende Briefmarke zur Hand haben.

Kostenübernahme durch den Absender

Der Absender des Briefes übernimmt in der Regel die Portokosten für den Rückumschlag, auch wenn er nicht frankiert wurde. Der Vermerk ist lediglich eine Serviceleistung, um dem Absender Portokosten zu sparen, wenn der Empfänger ohnehin eine Briefmarke zur Hand hat.

Freimachung beschleunigt den Vorgang

Die Frankierung des Rückumschlags kann den Rücksendeprozess beschleunigen, da der Brief direkt zugestellt werden kann und nicht erst vom Absender frankiert werden muss. Es ist aber kein Muss.

Fazit: Freundliche Geste, keine Verpflichtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vermerk „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ eine freundliche Geste des Absenders ist, aber keine Verpflichtung für den Empfänger darstellt. Sie können den Rückumschlag gerne frankieren, wenn Sie eine passende Briefmarke zur Hand haben, müssen dies aber nicht tun. Die Kosten für den Rückversand trägt in der Regel der Absender.

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